Dschihadist muss ins Gefängnis
26-Jähriger wollte in Syrien kämpfen. Gericht zweifelt an der Einsicht.
Bis nach Syrien ist er nicht gekommen. Trotzdem muss der 26-Jährige wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht setzte die Strafe ausdrücklich nicht zur Bewährung aus, weil es Zweifel daran hatte, ob der Angeklagte sich wirklich vom radikal-islamistischen Gedankengut gelöst hat.
Aufgewachsen war der gelernte Gärtner in einem katholischen Elternhaus, trat aber mit 18 Jahren aus der Kirche aus. Schon früh hatte er sich mit internationalen Kulturen und Religionen befasst. Schließlich begann er damit, sich mit dem Islam zu beschäftigen, las Bücher wie „Mohammed — der Gesandte Allahs“. In einem Buchladen nahe einer Moschee bekam der 26-Jährige Kontakt zur Salafisten-Szene. Im Internet interessierte er sich für den Bürgerkrieg in Syrien, sah sich die Videos des Islamischen Staates an. Schließlich reiste der junge Mann nach Israel, um in einem Kibbuz zu arbeiten.
Dort fand eine weitere Radikalisierung statt. Der 26-Jährige kehrte im September vergangenen Jahres nach Deutschland zurück und wohnte bei einem Bekannten, der ebenfalls zur Islamisten-Szene gehört. Seine Eltern ließ er in dem Glauben, immer noch in Israel zu arbeiten. Auf dem Standesamt versuchte er außerdem, einen arabischen Vornamen anzunehmen.
Mit einem Gesinnungsgenossen fasste er den Entschluss, nach Syrien zu fahren. Dort wollte sich die beiden dem bewaffneten Kampf gegen die Assad-Truppen anschließen. Mit mindestens 1500 Euro in der Tasche flog der Angeklagte am 11. Dezember vergangenen Jahres nach Antalya. Von dort aus ging es weiter in Richtung syrische Grenze, wo er von einem Mittelsmann abgeholt werden sollte. Doch kurz vor dem Grenzübertritt verhaftete die türkische Militärpolizei den verhinderten Dschihadisten.
Bereits am ersten Prozesstag hatte der Gärtner ein Geständnis abgelegt. „Ich bin über den Islam belogen worden“, erklärte der 26-Jährige. Nach langen Gesprächen im Gefängnis, unter anderem mit seinen Eltern, habe er eingesehen, dass der bewaffnete Kampf gegen andere Religionen falsch sei.
Doch das mochte ihm der Richter nicht so richtig glauben. Es handele sich auch nicht um einen minderschweren Fall. Allerdings wird die verbüßte Haft in der Türkei im Verhältnis zwei zu eins angerechnet.