Dügida: Dittmer darf nicht weiter als Versammlungsleiterin auftreten

Die Auseinandersetzung zwischen Polizei und Dügida spitzt sich zu.

Die Polizei hat Melanie Dittmer untersagt, als Leiterin der Dügida-Demos aufzutreten.

Foto: Melanie Zanin

Düsseldorf. Die Auseinandersetzung zwischen Polizei und Dügida spitzt sich zu. Melanie Dittmer, Kopf der Bewegung in Düsseldorf, hat jetzt Post vom Polizeipräsidium erhalten: Die Route für die nächste Dügida-Demo wird verkürzt und darf damit nicht mehr an Moscheen in der Adersstraße vorüberlaufen.

Dittmer wird außerdem nicht mehr gestattet, als verantwortliche Leiterin aufzutreten. Die Polizei begründet die Auflagen vor allem mit den Geschehnissen der vergangenen Woche (WZ berichtete). "Als verantwortliche Leiterin obliegt Ihnen die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Ihre Versammlung dem Friedlichkeitsgebot des Artikel 8 Grundgesetz entspricht." Es bestünden aber Zweifel daran, dass Dittmer willens oder in der Lage sei, "Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit entgegenzuwirken".

Die juristische Auseinandersetzung um die Kundgebungen geht damit in die nächste Runde: Bislang war die Polizei mit allen Auflagen und Verboten gescheitert, stets hatte Dittmer das Verwaltungsgericht angerufen und Recht bekommen. Fraglich ist nun, ob der Wind sich langsam dreht. Im WZ-Interview hat Gerichtssprecher Gerd Ulrich Kapteina gerade angedeutet, dass die Entscheidungen nicht immer im Sinne von Dügida ausfallen müssten.

Bei den Demonstrationen waren Teilnehmer wiederholt aufgefallen, weil sie den Hitlergruß zeigten oder Waffen trugen. Am Montag skandierte Dittmer vor einer Moschee Parolen wie "Wir wollen keine Salafisten-Schweine", ermunterte laut Polizei die Teilnehmer, "Abschaum" zu rufen. Indem Sie Filmaufnahmen eines Polizisten gegen dessen Willen ins Internet stellte, unterstütze sie "die negative Grundstimmung ihrer Versammlungsteilnehmer gegen die Polizei."

Untersagt ist es Melanie Dittmer damit noch nicht, an den Demonstrationen teilzunehmen. Allerdings ist zu erwarten, dass sie bis Montag Einspruch einlegen wird. Gegen die Beschneidung der Route durch die Adersstraße ist sie schon einmal vorgegangen. Fraglich ist nun, ob die jüngste Ereignisse ihre Position vor den Richtern schwächen. Die Polizei wirft ihr eine Störung der Religionsausübung vor.

Rechtswissenschaftler äußern unterdessen Zweifel daran, ob Dügida ein Recht hat, dauerhaft in der Gegend um den Hauptbahnhof zu demonstrieren. Der Deutschen Presseagentur sagte Jura-Professor Bodo Pieroth: "Die Polizei hätte aus meiner Sicht gute Chancen, den Bereich des Hauptbahnhofs als Versammlungsort zu verbieten, weil dies mit gleichwertigen Interessen einer großen Zahl von Menschen kollidiert, nämlich mit ihrer grundgesetzlich geschützten Bewegungsfreiheit."