Frau fährt 22 Jahre ohne Führerschein Führerschein und Mercedes weg

Düsseldorf · Eine 75-Jährige, die immer wieder ohne Führerschein fährt, wurde verurteilt.

(wuk) Gleich dreifach muss sich eine 75-jährige Rentnerin jetzt bewähren, indem sie als notorische Autofahrerin ohne Führerschein künftig nie wieder auffällt. So hat am Freitag ein Amtsrichter entschieden – und hat trotz zwei offenen Bewährungsstrafen erneut auf eine Haftstrafe verzichtet.

Zwei Mal war die Frau bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu je acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Als sie trotzdem immer weiter fuhr, wurde ihr Mercedes-Coupé zunächst beschlagnahmt, die Rentnerin jetzt wieder vor Gericht gestellt. Hier kam sie mit einer dritten Bewährungs-Chance davon. Sollte sie aber je wieder am Steuer erwischt werden, muss sie die neue Strafe von einem Jahr und zehn Monaten absitzen – plus die beiden zuvor verhängten Strafen.

Schon im Jahr 2000 hatte die ehemalige Textilkauffrau ihre Lizenz zum Autofahren nach einer Trunkenheitsfahrt mit Unfallflucht verloren. Aber sie berief sich darauf, sie habe immer noch einen niederländischen Führerschein. „Ich wusste nicht, dass ich den umschreiben muss auf eine deutsche Lizenz“, behauptete sie. Hier hakte der Richter nach: „Das wurde Ihnen in den letzten 22 Jahren oft genug gesagt!“ Denn zehn Vorstrafen hat sie seitdem kassiert, neun davon wegen Verkehrsdelikten ohne Führerschein.

Nun allerdings hatte sie wieder drei neue Anklagen wegen solcher Fahrten angehäuft, einmal sei sie mit dem Mercedes-Coupé aber bloß zum Einkaufen gefahren, nur 500 Meter. Bei einer anderen Fahrt habe sie das Coupé bloß für ihren Sohn umgeparkt.

Aber sogar beim Straßenverkehrsamt, ist sie mit dem Auto vorgefahren – und soll laut Anklage dort gefälschte Urkunden vorgelegt haben. Das aber hat sie bis zum Schluss bestritten. Und was die illegalen Autofahrten angeht, „bedauert sie das jetzt natürlich“, beteuerte einer ihrer Anwälte.

Der Richter urteilte knapp: 22 Monate auf Bewährung, 500 Euro muss sie als Auflage zahlen – und drei Jahre muss die Seniorin jetzt warten, bevor sie sich überhaupt noch einmal um einen Führerschein bewerben darf. Und das Mercedes-Coupé ist als Tatwerkzeug jetzt auch endgültig eingezogen worden. Das Urteil ist rechtskräftig.