Prozess in Düsseldorf Chirurg bestreitet Fehler bei Po-Vergrößerung

Stadtmitte · Zweifache Körperverletzung mit Todesfolge wird einem Düsseldorfer Arzt vorgeworfen. Zwei Frauen waren gestorben, nachdem sie sich den Po hatten vergrößern lassen. Der Mediziner betonte zu Prozessbeginn, korrekt gehandelt zu haben.

Der angeklagte Arzt (v.l.) mit seinen Verteidigern Michael Noll und Robert Kubach. Die Vorwürfe ließ der Mediziner bestreiten.

Foto: dpa/David Young

Wer sich in Düsseldorf den Po vergrößern lassen möchte, kann aus einer Reihe von Angeboten wählen. Viele Ärzte und Kliniken bieten Behandlungen an, die Frauen einem inzwischen offenbar verbreiteten Schönheitsideal näherbringen sollen: einem möglichst prallen Po. Der „Brazilian Butt Lift“ ist eine – unter Experten umstrittene – Methode, bei der der Patientin Eigenfett an einer anderen Stelle entnommen und (nach Aufbereitung) in den Po gespritzt wird. Po-Vergrößerungen sind nachgefragt: Ihre Zahl stieg 2019 weltweit um 38,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Nach solchen Operationen sind in Düsseldorf jedoch 2018 und 2019 zwei Frauen verstorben. Ihr Arzt muss sich seit Dienstag wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, eine Reihe von Fehlern gemacht zu haben: Er habe die Patientinnen nicht ausreichend über die Risiken der Eingriffe aufgeklärt, zu viel Flüssigkeit eingespritzt und Eingriffe ambulant ohne Nachsorge sowie Anästhesisten durchgeführt, die aber stationär mit Anästhesist hätten erfolgen müssen.

Mediziner darf derzeit seinen Beruf nicht ausüben

Der Mediziner hat am ersten Prozesstag – wie vorab angekündigt – alle Vorwürfe über seine Verteidiger umfassend bestreiten lassen. Der Angeklagte werde freizusprechen sein, hieß es in der Erklärung dazu. Die Verteidigung verweist vor allem auf Gegengutachten, mit denen die Vorwürfe widerlegt werden sollen. Demnach habe der Mediziner „lege artis“ gehandelt, also nach den Regeln der ärztlichen Kunst.

Im August 2018 ereignete sich der erste Todesfall: Nachmittags wurde bei einer 20-Jährigen Fett abgesaugt; kurz vor Mitternacht starb sie laut Anklage an den Folgen eines hohen Blutverlustes und einer Fettembolie, also dem Verschleppen von Fett in die Lungenschlagadern. Im Juli 2019 starb laut Anklage dann eine 42-Jährige an einer Fettembolie, die sich einen Tag vorher zur Fettabsaugung mit anschließender Eigenfett-Implantation in die Hände des heute 50-Jährigen begeben hatte.

Einige Monate vor dem ersten Todesfall hatte es eine weitere Operation gegeben, die Gegenstand der Verhandlung ist: Auch damals soll der Arzt einer Patientin Körperfett abgesaugt und wieder eingespritzt, dabei aber ein nicht zugelassenes Medikament eingesetzt und die Patientin ohne Nachsorge entlassen haben. Bei ihr sei es anschließend zu ausgedehnten Einblutungen in das Gewebe gekommen. Diesen Fall wertet die Anklage als fahrlässige Körperverletzung.

Aktuell ist der Mediziner nicht in seinem Beruf tätig, das Gericht hat ihm die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit und die Werbung dafür verboten. Anfangs war er nur durch eine Kaution von 100 000 Euro von der Untersuchungshaft verschont geblieben. Für den Prozess sind Termine bis Dezember angesetzt.

Bezeichnung Schönheitschirurg ist nicht geschützt

Der Generalsekretär der Internationalen Gesellschaft für Ästhetische Medizin, Jens Altmann, forderte anlässlich des Prozessauftaktes strengere Kriterien bei der Ausbildung von „Schönheitschirurgen“: „So etwas ist nicht nur für die Betroffenen und die Angehörigen dramatisch, sondern stellt auch unsere ganze Branche in ein schlechtes Licht“, sagte er laut einer Mitteilung. Die Bezeichnung Schönheitschirurg sei rechtlich nicht geschützt: „Es ist möglich, dass jemand eine Po-Vergrößerung durchführt, ohne das vorher jemals in der Ausbildungszeit getan zu haben.“ mit dpa

(mit dpa)