Kontrollen in Düsseldorf Stadt leitet 13 Verfahren gegen Maskenverweigerer ein

Düsseldorf. · Die Rheinbahn und die Stadt planen jetzt Schwerpunktkontrollen, um verstärkt gegen Maskenverweigerer vorzugehen.

270420 Corona: Maskenpflicht in der Rheinbahn und den Stationen Foto: Andreas Bretz

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Maskenverweigerer in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen müssen seit dem 12. August mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen. In Düsseldorf sind nach Auskunft der Stadt bislang aber erst 13 Verfahren bei der Bußgeldstelle eingeleitet worden (Stand 24. August), obwohl immer noch viele Menschen auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichten oder ihn nicht richtig tragen.

Wann schreiten die
Mitarbeiter des OSD ein?

Grundsätzlich gilt, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt zu tragen ist. Wird die Nase freigehalten, steht es nach Auskunft der Stadt im Ermessen der Kontrolleure, die Betroffenen zum richtigen Tragen aufzufordern oder direkt ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einzuleiten. Stadt und Rheinbahn sind sich einig, die Trageverpflichtung umfassend in U-Bahnen und an den Zuwegen durchzusetzen. An oberirdischen Haltestellen wird je nach angetroffener Lage entschieden. Für die Stadt sind erst 13 eingeleitete Verfahren ein gutes Zeichen. Es zeige, dass die Akzeptanz der Menschen für die Maskenpflicht gestiegen ist.

Wird die Strafe
von 150 Euro sofort fällig?

Da es sich nicht um ein Verwarngeld handelt, das liegt üblicherweise zwischen fünf und 55 Euro, sondern um ein Bußgeld (ab 60 Euro), wird von den Behörden ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte wird schriftlich informiert. Wer ohne Maske erwischt wird, kann sich somit per Stellungnahme zu dem Vorwurf äußern. Sofort zahlen muss er nicht.

Wie reagieren die Maskenmuffel, wenn sie erwischt werden?

Die Einspruchsfristen sind noch nicht abgelaufen, allerdings ist bislang nur für eines der 13 eingeleiteten Verfahren noch kein Einspruch eingegangen.

Wie viele Drittanzeigen
stellte die Rheinbahn?

Die Rheinbahn-Mitarbeiter können seit vergangenem Donnerstag eine Anzeige beim Ordnungsamt einreichen, wenn sie Menschen ohne Schutzmaske in Bussen, in Bahnen, an Haltestellen und U-Bahnhöfen antreffen. Diese sogenannte Drittanzeige wird dann vom Ordnungsamt bearbeitet. Konkrete Zahlen teilte die Rheinbahn nicht mit, aber es seien in den vergangenen Tagen ganztägig mehrere Hundert Fahrgäste überprüft worden. „Lediglich in sehr wenigen Fällen musste Drittanzeige erstattet werden“, teilte ein Sprecher mit. Die Rheinbahn hat noch einmal darauf hingewiesen, dass das Telefonieren in Bussen und Bahnen – wie oft beobachtet – kein Grund sei, die Schutzmaske herunterzuziehen, auch wenn die Sprachqualität darunter dem Tragen der Maske leide. Auch auf das Essen soll verzichtet werden, damit der Mund-Nasen-Schutz dauerhaft getragen wird.

Was unternimmt die Polizei?

Die Polizei geht nicht extra auf Streife, um Maskenmuffel aufzuspüren und ein Bußgeld zu verhängen. „Wir wurden aber schon vereinzelt wie bei Schwarzfahrern als Unterstützung hinzugerufen, wenn es Probleme gab“, sagte ein Polizeisprecher. Er erinnerte noch einmal daran, die Regeln zu befolgen: „Es ist die gesamtgesellschaftliche Pflicht, sich ans Gesetz und die Maskenpflicht zu halten. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, dem werden wir sie deutlich zu verstehen geben. In Bussen und Bahnen gibt es keinen Plan B.“

Wie geht es weiter?

Die Rheinbahn und der OSD kündigten zeitnahe gemeinsame Schwerpunktkontrollen an. Damit Maskenmuffel nicht vorab gewarnt werden, werden die Termine der Kontrollen nicht bekanntgegeben.