Programm wird verändert Stadt Düsseldorf fördert keine neuen Gasheizungen mehr

Düsseldorf · Bürger erhalten das Geld aus dem städtischen Förderprogramm nur noch für Heizungen mit regenerativen Energien.

Ein Stadtwerkemitarbeiter vor einer Gasheizung.

Foto: Ulrik Eichentopf / Stadtwerke Düsseldorf

(arl) Die Stadt Düsseldorf verschärft ihre Richtlinien für die Vergabe von Fördergeldern zur Sanierung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Künftig wird der Einbau von gasbetriebenen Wärmeerzeugungsanlagen nicht mehr gefördert. Die Verwaltung beklagt negative Effekte für den Klimaschutz. Eine Ausweitung gibt es derweil für Hochwassergefährdete: Wer in entsprechenden Gebieten in Düsseldorf wohnt, kann eine Förderung zum Einbau hochwasserbeständiger Fenster und Türen erhalten, die zugleich durch die gute Isolierung auch beim Energiesparen helfen sollen.

Das Förderprogramm mit dem Titel „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ ist ein zentrales Instrument bei der städtischen Klimapolitik. Denn private Haushalte sind für rund 30 Prozent des Energieverbrauches in Düsseldorf verantwortlich. Auf den Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistung entfallen weitere rund 15 Prozent. Das Fördergeld soll einen Anreiz für Sanierungen geben. Das schwarz-grüne Bündnis hatte es mit Mitteln aus dem Sonderbudget für den Klimaschutz ausgebaut.

Bislang gab es noch zwei Fälle, in denen eine Förderung für besonders effiziente gasbetriebene Anlagen gewährt wurde. Die Unterstützung für den Einbau von Kraft-Wärme-Kopplung/Blockheizkraftwerken (BHKW) und Brennstoffzellenheizungen soll in der derzeit beratenen Neufassung entfallen. Als Ausgleich werden die Förderhöhen für Wärmepumpen und Fernwärme-Neuanschlüsse angehoben. Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats stimmte dem Plan am Montag mit breiter Mehrheit zu, nun muss noch der Stadtrat in der kommenden Woche zustimmen. Dies gilt mit Blick auf das bisherige Meinungsbild als Formsache. Neu gefördert werden sollen auch der fachgerechte Einbau von hochwasserbeständigen und wasserdichten Fenstern und Türen in Räumen von Erdgeschoss und Souterrain, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine Förderung von bis zu 30 Prozent ist möglich. Antragsteller müssen nachweisen, dass sich das Gebäude und auch die betreffenden Räume in einem Gebiet befinden, in dem eine Gefahr durch Hochwasser- oder Starkregenereignisse besteht.

Das schwarz-grüne Bündnis hat einen Sondertopf in Höhe von 60 Millionen Euro für verschiedene Projekte für den Klimaschutz bereitgestellt.

(arl)