Düsseldorf Frau auf Zebrastreifen totgefahren: Bewährungsstrafe für 91-Jährigen
Düsseldorf · In einer Tempo-30-Zone wird in Düsseldorf eine Fußgängerin auf einem Zebrastreifen von einer Limousine erfasst. Die Frau stirbt. Nun musste sich der Autofahrer vor Gericht verantworten: Er ist 91 Jahre alt.
Weil er eine Fußgängerin auf einem Zebrastreifen totgefahren hat, ist ein 91-Jähriger in Düsseldorf zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Eine Amtsrichterin sprach den hochbetagten Mann am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Außerdem muss der Rentner 7200 Euro in Raten an eine Unfallopferhilfe zahlen. Zeugen hatten ausgesagt, dass der Senior bereits vor dem Unfall sehbehindert gewesen sei und ihm mehrfach geraten worden war, seinen 1946 erworbenen Führerschein abzugeben.
Er habe von seinem Augenleiden gewusst, räumte der Rentner ein. Es sei aber nicht so schlimm gewesen und habe ihn kaum beeinträchtigt. Er habe die Frau übersehen, weil er in dem Moment sein Autoradio bedient habe. Er sei an jenem Tag vor neun Monaten gerade aus der Klinik zurückgekommen, wo er seine schwerkranke Frau versorgt habe. Seinen Führerschein hatte er auf Anraten seines Anwalts nach dem Unfall abgegeben.
Ein Gutachter berichtete, dass der Senior dem Verletzungsbild des Opfers zufolge mit 30 bis 45 Stundenkilometer in der Tempo-30-Zone unterwegs gewesen sein müsse und 50 Meter nach dem Aufprall angehalten habe.
Angehörige der getöteten 69-Jährigen kritisierten, dass der Unfallfahrer sich bei ihnen nie gemeldet und entschuldigt habe. Der Anwalt der Nebenkläger forderte sogar, den Fall wegen bedingten Vorsatzes an das Landgericht abzugeben. Weil der 91-Jährige sich wissentlich trotz Sehbehinderung ans Steuer gesetzt habe, habe er den tödlichen Unfall „billigend in Kauf genommen“.
Mit dem Strafmaß ging die Richterin über die von der Staatsanwaltschaft geforderten acht Monate hinaus. Zu Gute hielt sie dem Angeklagten, dass er keine Vorstrafen und nicht einmal Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei hatte. Der Hund der Fußgängerin überlebte den Unfall verletzt und kam in eine Tierklinik. Zu einem ersten Prozesstermin war der Senior nicht erschienen und hatte sich kurzfristig mit einem Attest entschuldigt.