250 Euro Bußgeld drohen 250 Euro Bußgeld bei Verstößen gegen 3G
Düsseldorf · Fahrgästen, die ihren Status nicht nachweisen können, droht eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro.
(wie) Die Rheinbahn hat am Montag damit begonnen, das Einhalten der 3G-Regel in ihren Bussen und Bahnen zu überprüfen. „Aufgrund der weiter zunehmenden Infektionszahlen sind diese Kontrollen leider notwendig geworden“, sagt Klaus Klar, Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor des Verkehrsunternehmens. Die Teams werden im gesamten Netz die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stichprobenartig überprüfen, so Klar. Man sei sich der Sensibilität dieses Themas für die Fahrgäste sehr bewusst. Die Rheinbahn bittet alle Fahrgäste „herzlich um ihre Kooperation“. Bei der Umsetzung der Maskenpflicht habe man das auch gemeinsam geschafft. Alle Fahrgäste sollten jederzeit auf Kontrollen vorbereitet sein und ihre Ausweisdokumente griffbereit haben.
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am vergangenen Mittwoch ist die Nutzung von Bussen und Bahnen nur noch Fahrgästen gestattet, die geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bleibt drüber hinaus bestehen. Fahrgästen, die ihren 3G-Status nicht nachweisen können, droht eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro sowie der Ausschluss von der Beförderung. Zum Start der Kontrollen stattete Klaus Klar, Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor, einem Team einen Besuch am U-Bahnhof Schadowstraße ab und dankte den Mitarbeitenden stellvertretend für alle anderen Kontrolleure für ihren wichtigen Einsatz. Hygienemaßnahmen wie antivirale Beschichtungen auf Kontaktflächen in den Bussen und Bahnen sowie Lüften durch Öffnen aller Türen und Offenhalten der Fenster machten das Fahren mit der Rheinbahn sicher, so das Unternehmen. Dazu kommen Desinfektionsspender in allen U-Bahnhöfen und Durchsagen, sich an die Regel zu halten. Mehrere Studien haben laut Angaben der Rheinbahn bewiesen, dass im Nahverkehr aufgrund der kurzen Aufenthaltszeit, dem regelmäßigen Luftaustausch und der konsequenten Maskenpflicht kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.