Prozess Düsseldorf: Streit um Disney-Bild vor Gericht

Düsseldorf · Das Unikat ist angeblich gar nicht einzigartig. Eine Galerie klagt.

Disney-Motive inspirieren so manchen Künstler. Was ein Unikat ist und was  nicht, muss das Amtsgericht entscheiden. Foto: dpa

Foto: Bert Reisfeld dpa

Als Wertanlage wollte Sonja D. ein Kunstwerk kaufen. Ihre Wahl fiel auf „Pure Memories“, ein Bild mit Disney-Motiven von Bram Reijnders. „Ich wollte etwas absolut Einzigartiges, ein Unikat“, erklärt die Düsseldorferin. Doch zwei Tage, nachdem sie die Anzahlung bei einer bekannten Galerie bezahlt hatte, entdeckte die kaufmännische Angestellte ein sehr ähnliches Bild mit der gleichen Technik, das von einer Hamburger Künstlerin stammt. Nun will Sonja D. die Collage nicht mehr. Die Galerie aber fordert die restlichen 5000 Euro. Das Amtsgericht muss entscheiden.

In der Sylter Dependance der Düsseldorfer Galerie hatte die kaufmännische Angestellte „Pure Memories“ entdeckt: „Mir wurde beim Verkauf versichert, dass die Technik absolut einzigartig ist. Nur der Künstler würde alte Plakate übereinander kleben und dann mit Kunstharz behandeln.“ 1200 Euro zahlte sie an, doch nur zwei Tage später entdeckte sie in Hamburg ein ähnliches Werk. Auch mit Disney-Motiven und mit der gleichen Technik gemacht: „Ich war sehr verärgert darüber und wollte das Bild nicht mehr.“

Die Galerie bestreitet, dass der Verkäufer versprochen hat, kein anderer Künstler arbeite mit der gleichen Technik. Das sei auch gar nicht möglich. Eine gütliche Einigung kam trotz Bemühung der Amtsrichterin nicht zustande. Darum geht der Prozess am 22. November in die nächste Runde. si