Verkehrsprobleme Knotenpunkt in Düsseldorf-Bilk soll entschärft werden soll entschärft werden

Bilk · Immer wieder gibt es Kollisionen mit Radfahrern oder Fußgängern. Der Knotenpunkt soll jetzt optimiert werden.

So voll wie hier auf der Fischer- und Kaiserstraße wird es inzwischen nur noch selten.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Der Knotenpunkt Himmelgeister Straße/ Moorenstraße/ Ulenbergstraße ist in den vergangenen Jahren immer wieder als Unfallhäufungsstelle aufgefallen. So wurden zwischen 2017 und 2019 neun Unfälle im Umfeld der kreisverkehrähnlichen Straßenbeziehung registriert, bei denen Radfahrer und Fußgänger beteiligt waren. Den Schwerpunkt des Unfallgeschehens bilden Kollisionen an den Ein- und Ausfahrten von Himmelgeister Straße und Moorenstraße. Das soll sich jetzt ändern; das Amt für Verkehrsmanagement will den Bereich optimieren sowie auf der Moorenstraße Tempo 30 einführen. Insgesamt soll der Umbau rund 90 000 Euro kosten. Die Planung wird am 27. April der Bezirksvertretung 3 zur Abstimmung vorgelegt.

Die Neugestaltung sieht zunächst eine Beibehaltung der Radverkehrsführung im Zweirichtungsverkehr vor. Die Radverkehrsfurt wird unter Anpassung der Markierung, des Beleuchtungsmastes und des südlichen sowie östlichen Fahrbahnteilers vollständig in die Kreisfahrbahn eingebunden. Die Fußgängerüberwege werden in einer Breite von drei Metern neu über die südliche Himmelgeister Straße und die östlich sich anschließende Moorenstraße geführt und mit taktilen Elementen barrierefrei hergestellt.

Die Gleisführung über den Kreisverkehrsplatz wird mit einer neu zu installierenden Lichtsignalanlage ausgestattet, so dass der Verkehr auf der Kreisfahrbahn gegenüber der einfahrenden Bahn untergeordnet und signaltechnisch gesichert wird. Der aus Richtung Norden und aus Richtung Westen kommende Radfahrstreifen wird im Vorfeld des Kreisverkehrs beseitigt, damit sich der Radfahrer in Richtung Fahrbahnmitte im Mischverkehr orientiert und sich somit im zentralen Sichtfeld der Autofahrer befindet. Der gesamte Knotenpunkt kann nach den beschriebenen, baulichen und signaltechnischen Maßnahmen dann als Kreisverkehr beschildert werden, alle Zufahrten erhalten gemäß der Verkehrsregelung an einem Kreisverkehr das „Vorfahrt gewähren“-Verkehrszeichen.

(arc)