Im Rausch? Düsseldorfer missbraucht im Koma liegende Lebensgefährtin
Düsseldorf · Der Lebensgefährte der wehrlosen Frau will sich an die Tat nicht erinnern können. Die Patientin war nach einem Unfall ins Wachkoma gefallen.
Für den sexuellen Missbrauch seiner Freundin, die seit fast zwei Jahren im Wachkoma liegt, ist ein 53-Jähriger am Montag zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ende 2019 hat er nach Überzeugung des Amtsgerichts seine wehrlose Partnerin in sexueller Absicht am Gesäß und an der Brust angefasst.
Die Frau, mit der er 27 Jahre zusammengelebt hatte, war nach einem Unfall zum Pflegefall geworden – und als eine Pflegerin die Patientin nachts umkleiden und umbetten musste, habe der Angeklagte das ausgenutzt, um sich an der Wehrlosen zu vergreifen.
Der Angeklagte gab an, er habe rauschbedingt keinerlei Erinnerung mehr an jene Nacht, habe erst später erfahren, was er getan haben soll. Tatsächlich war der Angeklagte, als er spät abends die Wohnung der Patientin betrat, nach Schilderung der Pflegerin bereits angetrunken gewesen, habe zwei weitere Flaschen Wein getrunken – und sich dann an der wehrlosen Partnerin zu schaffen gemacht. Zwischendurch habe er mehrfach herumgebrüllt, habe lange und laut geweint, sich auf den Boden gekniet oder gelegt und sei immer wieder eingeschlafen, so die Pflegerin weiter.
Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert, weil der 53-Jährige zu betrunken gewesen sei, um zu wissen, was er tat. Eine Gerichtsmedizinerin vermutete, der Angeklagte habe damals einen Alkoholwert von 2,5 bis 3,8 Promille gehabt, was seine Schuldfähigkeit eingeschränkt habe. Die Richter gingen davon aus, dass die sexuellen Übergriffe im Rausch jetzt als minder schwerer Fall anzusehen seien. Dem Antrag des Staatsanwalts folgend, verhängte das Gericht daher die sechsmonatige Bewährungsstrafe.
Dafür, dass der Angeklagte völlig betrunken und damit schuldunfähig gewesen sein könnte, sah das Gericht allerdings keine Anhaltspunkte. So sei er zwischen seinen Wein- und Brüllanfällen ja mehrfach in der Lage gewesen, den Balkon der Wohnung aufzusuchen, um dort zu rauchen, so die Argumentation. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.