Ehemaliger Staatsanwalt vor Gericht
Der 58-Jährige soll Kinder zu stark gemaßregelt haben. Die hatten zuvor etliche Male seine kranken Pferde geritten.
Früher verurteilte er Verbrecher, jetzt landete der pensionierte Staatsanwalt Stefan Röckrath (58) selbst auf der Anklagebank. Dabei war er vom Amtsgericht schon frei gesprochen worden. Jetzt musste er sich in Revision vor dem Landgericht erneut verantworten: Der Angeklagte soll ein fremdes Kind zu stark gemaßregelt haben.
Kinder aus der Nachbarschaft hatten ohne Erlaubnis die Pferde seiner Lebensgefährtin auf der Koppel eingefangen und geritten. Darunter war eine Stute, die mit 25 Jahren ihr Gnadenbrot bekommt, und eine Staatsprämienstute. Eine Nachbarin hatte der Pferdebesitzerin später verraten, dass die Mädchen fast täglich die Tiere geritten seien. Und zwar angeblich schon am Rande der Tierquälerei. Röckrath: „Wir hatten uns immer gewundert, warum die Tiere ständig Verletzungen hatten.“ Die jüngere Stute habe Sehnenprobleme gehabt und durfte nicht geritten werden.
Als er die Kinder das erste Mal erwischte, stellte er sie nur zur Rede. „Ich dachte, sie würden jetzt damit aufhören.“ Taten sie aber nicht. Als er die Kids erneut auf der Koppel ertappte, schickte er zwei weg, die vermeintliche Haupttäterin sollte zu ihm nach Hause kommen. „Ich wollte die Polizei informieren.“ Dabei soll er die Schülerin fest angepackt haben. Das alles streitet der Staatsanwalt ab.
Die Hobby-Reiterin Maren (heute 13) wiederum bestreitet, im vollen Galopp geritten zu sein. „Das kann ich gar nicht. Wir haben nur kleine Runden gedreht.“ Röckrath: „Ohne Helm und Schutz. Das war gefährlich.“ Der Prozess geht heute weiter. BK