Umso bitterer die Erkenntnis: An einem Kernproblem sozialer Wohnungspolitik ändert das nichts. Denn Studien zur Folge werden Sozialwohnungen etwa zur Hälfte von Menschen bewohnt, die keinen Anspruch auf sie haben. Wer einmal den Wohnberechtigungsschein vorgelegt, muss später keine weiteren Nachweise bringen. Hier ist das Land gefordert. Sicher sollte niemand gezwungen werden, aus seiner Wohnung auszuziehen, die Wiedereinführung der so genannten Fehlbelegungsabgabe ist aber sicher eine Debatte wert. Hessen hat es gerade vorgemacht. Zwar wird mit diesem Aufschlag keine Sozialwohnung zusätzlich frei, aber immerhin fließt ein wenig Geld für soziale Wohnungspolitik in die Kasse.
Gescheitert ist dagegen der Ansatz, Sozialwohnungen nicht weiter zu fördern und nur noch auf Wohngeld zu setzen. Der Staat beraubt sich seines Einflusses auf den Wohnungsmarkt und kommt den steigenden Mieten so nicht mehr hinterher.