Gericht Falscher Doktortitel: Schönheitschirurg zu 15 000 Euro Geldstrafe verurteilt

Düsseldorf · Der Arzt sitzt in feinem Tuch, hellem Hemd und Krawatte auf der Anklagebank. Er wird wegen Titelmissbrauchs verurteilt. Er hatte sich trotz Hinweisen der Ärztekammer „Dr. med.“ genannt. Gegen den Schönheits-Mediziner wird zudem wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Ali Reza S. mit seiner Doktorarbeit aus dem Iran

Foto: si

Wegen Titelmissbrauchs ist ein Düsseldorfer Arzt am Freitag vom Amtsgericht verurteilt worden. Das Gericht bestätigte nach einer mündlichen Verhandlung einen Strafbefehl gegen den 47-jährigen Mediziner, der nun 15 000 Euro Strafe zahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen den Schönheits-Operateur wird in einer anderen Sache wegen fahrlässiger Tötung nach dem Tod einer Patientin nach einer Po-Vergrößerung ermittelt.

Unstrittig war, dass der Arzt im Iran ein Medizinstudium absolviert hatte. Für den Richter stand aber fest, dass sich der 47-Jährige zu Unrecht auf seiner Homepage und bei Instagram als „Dr. med.“ ausgegeben hatte. Die Ärztekammer Nordrhein habe dem iranischen Arzt 2009 und wieder 2017 mitgeteilt, dass er nach deutschem Recht die Bezeichnung „Dr. med.“ nicht benutzen dürfe. Der angeklagte Arzt habe die Hinweise ignoriert und müsse deshalb die Geldstrafe zahlen, sagte der Richter.

Der Facharzt für innere Medizin erschien vor Gericht im grauen Anzug, Hemd und Krawatte. Er gab freimütig zu, den Titel benutzt zu haben. Schließlich habe er im Iran Medizin studiert und eine Doktorarbeit geschrieben. Woraufhin der Richter einwandte, deshalb dürfe sich der Arzt zwar Doktor nennen, aber nur mit dem Herkunftszusatz IR für Iran.

Die Ärztekammer Nordrhein hatte den Mediziner angezeigt. Daraufhin hatte das Amtsgericht wegen Titelmissbrauchs einen Strafbefehl in Höhe von 13 500 Euro erlassen. Da der Arzt dagegen Widerspruch eingelegt hatte, wurde der Fall jetzt verhandelt. Mit Blick auf seine Einkommensverhältnisse erhöhte das Gericht die Geldstrafe.

Der Mediziner will das Urteil nicht hinnehmen. Sein Anwalt kündigte Berufung an. Sein Mandant habe nach iranischem Recht einen Doktortitel erworben und sei davon ausgegangen, sich hier so nennen zu dürfen, sagte der Anwalt.

Im Juli war in der Düsseldorfer Praxis des Mannes eine 42-jährige Patientin nach einer Po-Vergrößerung gestorben. Untersuchungen zufolge war die Frau verblutet. In dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Arzt wegen fahrlässiger Tötung. Bereits im August 2018 war eine 20-jährige Studentin nach einer Po-Vergrößerung in der Praxis des Angeklagten gestorben. Ein Todesermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Die Todesursache ist in diesem Fall noch nicht geklärt.