Feuerwehr: Düsseldorf will jetzt für Überstunden zahlen
Eidesstattliche Erklärungen stellen die Verjährung der Ansprüche infrage. Sie müssen laut OB geprüft werden.
Düsseldorf. Ist es die Kehrtwende, auf die Düsseldorfer Feuerwehrleute so lange warten? Seit Monaten schwelt zwischen Stadtspitze und Wehr ein erbitterter Streit um die Vergütung von Mehrarbeit, welche die Brandbekämpfer zwischen 2001 und 2005 leisteten. Jetzt kündigte Oberbürgermeister Dirk Elbers im WZ-Gespräch an: Wenn der damalige Stabsstellenleiter sowie der Ex-Personalratsvorsitzende der Feuerwehr wie angekündigt an Eides statt versichern, dass es 2005 Verhandlungen mit der Verwaltung gab, die eine Verjährung der Ansprüche hemmen, so habe der OB nichts dagegen, „sofort eine Zahlung zu vereinbaren“.
Obwohl die meisten der umliegenden Städte inzwischen Lösungen für Ausgleichszahlungen gefunden haben, beharrte die hiesige Stadtspitze bisher auf der Position, verjährte Ansprüche zu bezahlen, verstoße gegen die Pflicht zur Sparsamkeit und sei unzulässig. In den anderen Kommunen sei die Verjährung gehemmt gewesen. Mitnichten, heißt es dazu etwa aus Solingen und Wuppertal: Auch definitiv verjährte Ansprüche seien dort abgegolten worden — des inneren Friedens wegen.
Im März dann ruderte Personaldezernent Andreas Meyer-Falcke auch hier zurück: Wenn die Bezirksregierung der Stadt erlaube, zu zahlen, werde diese das auch tun. Nur: Dort hat die Verwaltung gar keine Prüfung beantragt und die Aufsichtsbehörde wird initiativ nicht tätig. „Es gilt die kommunale Selbstverwaltung“, erklärt Sprecherin Marielle Erb. Sprich: Die Stadt muss zuallererst selbst entscheiden, was sie zahlen will und was nicht.
Eckhard Schwill, Justiziar der Feuerwehr-Gewerkschaft Komba, glaubt: Die Stadt darf nicht nur zahlen, sie muss. Nach Elbers’ Zusage gegenüber der WZ reagierte er prompt: Am Mittwoch unterzeichneten der ehemalige Stabsstellenleiter der Wehr, Horst Kronenberg, und der Ex-Personalratsvorsitzende Wolfgang Daak eidesstattliche Erklärungen. Laut Kronenberg baten Vertreter des Hauptamtes 2005 darum, dass nicht alle Wehrleute einzeln gegen die Verjährung ihrer Ansprüche Einspruch einlegen sollten. „Man würde das regeln“, hieß es damals. Laut Daak waren an solchen Verhandlungen Dezernenten beteiligt.
Dies könnte laut Elbers entscheidend sein: Von wem genau kam welche Zusage? Seine Haltung formuliert er auf WZ-Anfrage nun allerdings sehr deutlich: „Ich bin der glücklichste Mensch der Welt, wenn ich zahlen darf.“