Fleher Brücke: Amtsrichter stellen 500 Verfahren ein
Autofahrer sollen ohne Strafe davon kommen. Bald gilt auf der Strecke wieder Tempo 120.
Düsseldorf. Für einen Paukenschlag hatte das Verwaltungsgericht Ende Oktober gesorgt, als es das Tempo-80-Limit auf der Fleher Brücke für rechtswidrig erklärte. Zu Unsicherheit führte diese Entscheidung auch bei der Justiz. Können Autofahrer bestraft werden, obwohl die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht rechtens ist? Jetzt haben sich alle Amtsrichter, die mit Verkehrssachen zu tun haben, auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Rund 500 Verfahren gegen Autofahrer sollen eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft kündigte am Montag Widerstand an.
Schon unmittelbar nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes hatten sich einige Amtsrichter entschlossen, Verfahren von der Fleher Brücke einzustellen — obwohl die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes noch nicht rechtskräftig war. Sie wollten damit verhindern, dass ihr Urteil später von einer höheren Instanz kassiert wird.
Theoretisch konnte es seitdem passieren, dass ein Autofahrer straflos davon kam, wenn er auf der Brücke zu kräftig aufs Gaspedal getreten hatte, während ein anderer für das gleiche Delikt bestraft wurde. Eine solche Ungleichbehandlung wollen die Richter vermeiden.
Ganz anders die Staatsanwaltschaft. „Wir sind gegen eine pauschale Einstellung“, erklärte ihr Sprecher Ralf Herrenbrück. Er fordert, dass weiterhin der Einzelfall prüft werde. Alles andere würde seinem Rechtsempfinden nicht entsprechen.
Die Radarfallen auf der Fleher Brücke wurden nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes abgeschaltet. Die Bezirksregierung hatte sich noch nicht entschieden, ob sie beim Oberverwaltungsgericht Einspruch einlegen will. Am Montag teilte Behördensprecher Bernd Hamacher mit, dass man darauf verzichtet. In den vergangenen Jahren wurde drei Millionen in den Lärmschutz investiert. Darum seien die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gegeben.