Flughafen: Ministerium weist jeden Interessenskonflikt zurück
Ein Anwalt soll mal das Ministerium, mal den Flughafen vertreten.
Der Kampf um die neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen zieht Kreise. Jetzt hat das NRW-Verkehrsministerium zum Vorwurf der Interessenkollision Stellung genommen: „Verfahrens- oder standesrechtliche Bedenken oder eine Interessenkollision bestanden und bestehen nicht. Zu keiner Zeit und für kein Verfahren des Verkehrsministeriums als Genehmigungs-, Planfeststellungs- oder Aufsichtsbehörde beziehungsweise als Beteiligte eines hieraus resultierenden Verwaltungsprozesses hat eine gleichzeitige Beratung oder Prozessvertretung der Kanzlei für den Flughafen stattgefunden“, teilt es auf Anfrage der WZ mit.
Hintergrund: Die Initiative „Bürger gegen Fluglärm“ hatten in der WZ kritisiert, dass der gleiche Fachanwalt mal den Flughafen und mal das Verkehrsministerium vertreten habe. Zum Beweis legt Christoph Lange, der Vorsitzende der Fluglärmgegner, jetzt Schriftsätze vor, in denen der Anwalt schon 2004 ein Rechtsgutachten für die Änderung der Betriebsregelung im Auftrag des Verkehrsministeriums erstellt hat. Damals wollte der Flughafen den Angerlandvergleich von 1965 dahingehend „erweitern“, dass er in allen Verkehrsstunden 45 Starts und Landungen abwickeln darf. Doch damals entschied das Ministerium, dass er nur in der Hälfte der Stunden die volle Zweibahnkapazität nutzen durfte. Im Gutachten des Anwalts heißt es, dass diese Ausdehnung des Spitzenverkehrs auf 50 Prozent des Tages das Äußerste sei, was mit dem Angerland zu vereinen sei. Lange: „Nun sichert sich offenbar der Flughafen zunehmend die Dienste des Anwalts des Verkehrsministeriums, lässt sich von ihm in zivilen Lärmschutz-Prozessen vertreten.“
Unterdessen lehnt Arndt Klocke, der Verkehrsexperte der Grünen im Landtag, die Kapazitätserweiterung des Flughafens erneut ab: „Auch, weil an den anderen NRW-Flughafenstandorten ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, so dass die Belastungen gleichmäßiger verteilt und mögliche Kapazitätsengpässe aufzufangen sind.“