Frau stirbt nach Fehldiagnose: Mann fordert Entschädigung

43-Jähriger verlor seine Frau durch eine Hirnblutung. Streit ist nach fünf Jahren noch nicht beendet.

Düsseldorf. Als die Kaiserswerther Diakonie das Urteil des Landgerichts Düsseldorf anficht, entschließt sich Paul Deman an die Öffentlichkeit zu gehen. „Diese Art mit mir und meiner Tochter umzugehen, ist eine Schweinerei“, sagt der 43-Jährige. Seine Tochter heißt Julia, ist zehn Jahre alt und schwerbehindert. Sie leidet an einem Epilepsie-Syndrom, ist motorisch und geistig auf dem Stand eines Babys. Und sie hat keine Mutter mehr, weil ein Arzt der Kaiserswerther Diakonie am 12. Januar 2006 bei Annette Zanger eine Hirnblutung nicht diagnostizierte beziehungsweise ausschloss. So steht es in der Anklage.

Seit fast fünf Jahren streitet Deman im Namen seiner Tochter vor Gericht mit der Kaiserswerther Diakonie als Trägerin des Florence-Nightingale-Krankenhauses um eine Entschädigung. Am Donnerstag geht der Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in die nächste Instanz.

Der Arzt schickt Deman und seine Frau damals mit einem Rezept für Schmerzmittel nach Hause. „Verkrampfung der Nackenmuskulatur“ heißt die fatale Diagnose, auf die sich auch der Hausarzt einen Tag später verlässt. Zwei Tage später fällt die 39-Jährige ins Koma, in der Nacht zum 31. Januar 2006 stirbt sie an einer Hirnblutung. Diese soll bei rechtzeitiger Entdeckung behandelbar gewesen sein.

Das sagen Gutachten der Gutachterkommission für Behandlungsfehler der Ärztekammer Nordrhein von 2008 und eines Neurologen, der schreibt, dass weitere Untersuchungen hätten durchgeführt werden müssen: „Dieses Wissen zählt zur Ausbildung von Medizinstudenten.“ Der damals verantwortliche Arzt akzeptiert einen Strafbefehl über 7500 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Und das Landgericht entscheidet am 2. Dezember 2010 für Deman und seine Tochter. Doch die Kaiserswerther Diakonie und ihre Versicherung gehen in Berufung.

Dabei fordert Deman keine horrenden Beträge als Entschädigung. „Ich will 2700 Euro pro Quartal bis 2031 als Rente für meine Tochter, die ihre Mutter verloren hat.“ Seine Frau hatte ihren Beruf als Grundschullehrerin aufgegeben, um Julia zu pflegen. Nun steckt Deman, der ein Übersetzungsbüro leitet, beruflich zurück. Das macht die Sache finanziell nicht leichter: Deman musste schon einen fünfstelligen Betrag in Anwalts- und Gutachterkosten investieren. Die Vorgehensweise der Kaiserswerther Diakonie regt ihn auf: „Die wollen das Verfahren verschleppen. Aber ich kämpfe für meine Tochter.“ Deman fordert „eine Entschuldigung, die Anerkennung des eigenen Fehlers und dessen Aufarbeitung“.

Weder bei der Versicherung noch bei der Kaiserswerther Diakonie will man sich zum Verfahren äußern. Sprecher Wolfram Scharenberg sagt: „Wir sind nicht Herr des Verfahrens, sondern unsere Versicherung.“ Die habe auch die Berufung gegen das Landgerichtsurteil eingereicht. Scharenberg weiter: „Wenn das wirklich unser Fehler war, bedauern wir das außerordentlich. Für uns ist das eine Image-Katastrophe, aber wir haben keine Chance einzuschreiten.“ Immerhin will die Krankenhaus-Direktion, losgelöst von juristischen Fragen, das Gespräch mit Paul Deman suchen.