Prozess Rapper steht in Düsseldorf vor Gericht, weil er Freundin gebissen und geschlagen hat
Düsseldorf · Im Streit ist der Musiker zwei Mal auf seine Ex-Freundin losgegangen. Die hatte ihn zuvor empfindlich beleidigt.
Knallhart, so geben sich die Rapper in ihren Stücken. Knallhart schlug auch ein Musiker und Manager zu. Weil er seine Ex (39) verprügelte und biss, wurde er wegen Körperverletzung zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem zahlt er 6000 Euro Schmerzensgeld.
Sein Anwalt Goran Bronisch erklärte: „Mein Mandant hat diese Frau wirklich geliebt. Aber es war eine schwierige Beziehung.“ Immer wieder gab es heftige Auseinandersetzungen. Temperamentvoll und sehr beleidigend sei es zugegangen. Bronisch: „Sie hatte seine Männlichkeit angezweifelt.“
Der Rapper stand neben dem Auto. Sie saß auf dem Fahrersitz. Dann drehte er durch. Er verpasste seiner Freundin einen Faustschlag ins Gesicht. Danach war erst einmal Schluss. Sarah B. (Name geändert) beendete die Beziehung. Doch dann suchte sie wieder Kontakt. Bronisch: „Es war immer wieder sie, die auf ihn zukam. Mein Mandant hoffte immer noch, dass die Beziehung funktioniert. Er war nicht stark genug, um einen Schlussstrich zu ziehen.“ Und das, obwohl ihn Freunde und Familie vor dieser Frau warnten. Wochen nach der ersten Auseinandersetzung kam es erneut zum Streit.
Wieder hagelte es Vorwürfe. Der Angeklagte hielt das Auto an und öffnete die Beifahrertür. Er prügelte erneut drauf los und biss zu. Dann zog er Sarah an den Haaren aus dem Auto. Er drohte: Er würde jemanden anheuern, der ihr das Gesicht verätzt. Dann zwang er sie auf die Knie. Sie sollte ihn um Verzeihung bitten. Die Frau nutzte eine Chance und flüchtete zu einer Reihe parkender Autos. Ein Passant wollte den Rapper stoppen. Der sagte: „Nehmen Sie die nicht ernst. Die ist nur betrunken.“
Vor Gericht entschuldigte sich der Rapper. Sein Anwalt: „Es tut ihm sehr leid. Er trägt die volle Verantwortung.“ Noch im Gerichtssaal zahlte er 3000 Euro Schmerzensgeld an seine Ex. 3000 weitere Euro sollen folgen – so die Bewährungsauflage. B.K.