Düsseldorf Geisel legt gegen "Licht aus"-Urteil Revision ein

Düsseldorf. Oberbürgermeister Thomas Geisel wird gegen das kürzlich ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum "Licht aus"-Aufruf anlässlich der Dügida-Demos Revision einlegen.

Oberbürgermeister Thomas Geisel.

Foto: Maja Hitij

Geisel hatte im Januar 2015 auf der Homepage der Stadt zur Verdunkelung aus Protest gegen eine islamfeindliche Kundgebung aufgerufen. Im Rathaus und in weiteren öffentlichen Gebäuden ließ er die Lichter ausgehen, Unternehmen und Privatleute folgten.

Anfang November stufte das OVG Münster den Aufruf Geisels als rechtswidrig ein, da er damit seine Befugnis, sich sachlich mit den Geschehnissen in seiner Stadt auseinanderzusetzen, überschritten und den Bereich politischer Kommunikation verlassen habe.

"Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass ein Oberbürgermeister kein politisches Neutrum ist. Ich hoffe, dass diese Rechtsauffassung höchstrichterlich bestätigt wird. Ein Oberbürgermeister muss das Recht haben sich zu äußern, wenn in 'seiner' Stadt die Grundwerte der Demokratie in Frage gestellt werden", sagte Geisel am Donnerstag anlässlich der Beantragung der Revision.

Das OVG Münster hat bereits im Vorfeld eine Revision ausdrücklich zugelassen, "weil sich im vorliegenden Fall grundlegende Fragen hinsichtlich des Inhalts und der Grenzen der Äußerungsbefugnisse eines Bürgermeisters gegenüber politischen Bewegungen, die keine politischen Parteien sind, stellen."