Generalstaatsanwalt weitet Verbot von Rockerkutten aus
Düsseldorf (dpa). Der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth hat das bereits in Düsseldorf und Köln geltende „Rockerkutten-Verbot“ ausgeweitet. Es gelte fortan auch in den Bereichen der Staatsanwaltschaften Duisburg, Kleve, Mönchengladbach, Krefeld und Wuppertal, teilte ein Behördensprecher am Donnerstag auf Anfrage mit.
Die typischen Symbole der Rockergruppen der „Hells Angels“ und der „Bandidos“ werden dort ab sofort beschlagnahmt.
Dabei geht es um den Totenschädel mit Helm und Engelsflügeln und den roten Schriftzug „Hells Angels“. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte entschieden, dass im Anschluss an ein Verbot der Bundesregierung aus dem Jahr 1983 die öffentliche Verwendung der Symbole als verboten anzusehen ist, auch wenn sie mit dem Zusatz eines nicht verbotenen Ortsverbandes versehen sind.
Dies gelte auch für die öffentliche Verwendung der typischen „Bandido“-Symbole, des sogenannten „Fat Mexican“ und des rot-goldenen Schriftzuges „Bandidos“. Die Ankündigung hat offenbar bereits Wirkung gezeigt: Der traditionelle Aufmarsch einer größeren Gruppe „Hells Angels“ auf der „Größten Kirmes am Rhein“ in Düsseldorf sei bislang ausgeblieben, sagte ein Polizeisprecher. Zumindest hätten sich die Rocker nicht in ihren Kutten blicken lassen.