Gericht: Bald Urteil zu Luegallee-Unfall
Im November 2005 verlor eine Elfjährige an der Luegallee ein Bein. Am 12. Januar will der Zivilrichter endlich ein Urteil fällen.
Düsseldorf. Mehr als sechs Jahre ist es her, dass eine elfjährige Schülerin bei einem schrecklichen Unfall an der Luegallee ihr rechtes Bein verlor. Seitdem kämpfen die Eltern des Mädchens um eine Entschädigung für ihre Tochter. Am Donnerstag ging der Zivilprozess gegen die Rheinbahn vor dem Landgericht in die nächste Runde.
Inzwischen wurde ein neues Gutachten vorgelegt. Darin wird festgestellt, dass der Fahrer der Linie U74 am 3. November 2005 mit einer Geschwindigkeit von 31 Stundenkilometern unterwegs war. Die Empfehlung der Rheinbahn für ihre Fahrer in diesem Bereich der Luegallee beträgt 30 Kilometer. Zwar sei die Geschwindigkeit nur ganz knapp überschritten worden, aber die Bahn sei eben zu schnell gewesen. Möglicherweise sei — so das Gericht — auch eine Geschwindigkeit von 30 Kilometern an der Stelle schon zu viel gewesen.
Entscheiden muss der Richter außerdem, inwieweit das Mädchen eine Mitschuld an dem Unfall hat. Die Schülerin soll den Übergang zunächst mit einer Gruppe von Erwachsenen überquert haben. Nach Zeugenaussagen soll das Mädchen etwa in der Mitte stehen geblieben sein. Dann habe die Elfjährige die Straßenbahn bemerkt und sei plötzlich losgelaufen.
Der Rheinbahnfahrer leitete noch eine Vollbremsung ein, konnte aber einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Die Schülerin überlebte, weil sie von einem Räumbrett der Bahn teilweise von den Gleisen geschoben wurde. Mehrere Tage lang versuchten die Ärzte, das Bein zu retten. Es musste aber schließlich amputiert werden.
Die Familie fordert von der Rheinbahn ein Schmerzensgeld von 200 000 Euro sowie eine monatliche Rente von 400 Euro für das Mädchen. Die Rheinbahn hat his heute kein Angebot für einen Vergleich vorgelegt.
Auch am Donnerstag versuchte das Zivilgericht noch einmal, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Doch auch beim letzten Verhandlungstermin nach dem sechsjährigen Prozess-Marathon hatte der Rechtsanwalt der Rheinbahn kein Vergleichsangebot mitgebracht.
So muss das Gericht nun nach Gutachten und Zeugenaussagen entscheiden. Das Urteil soll am 12. Januar gesprochen werden. Dagegen kann Einspruch eingelegt werden. Dann müsste das Mädchen noch lange auf eine Entschädigung warten.