Gericht: Kirchenmusiker darf nicht an die Orgel zurück
Düsseldorf (dpa). Ein katholischer Kirchenmusiker darf trotz seines Erfolgs vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht an seine Orgel zurückkehren. Für eine Wiederaufnahme seines Kündigungsverfahrens komme er fünf Jahre zu spät, befand das Landesarbeitsgericht am Mittwoch in Düsseldorf, ließ aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu (Az.: 7 Sa 1427/10).
Der Fall hatte sieben Jahre lang beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelegen - bis der Musiker dort im vergangenen Jahr gewann. Die katholische Kirche hatte dem Organisten 1998 gekündigt, weil er sich von seiner Ehefrau getrennt hatte und vor der Scheidung eine außereheliche Beziehung eingegangen sein soll.
Vor den deutschen Arbeitsgerichten hatte der Musiker stets verloren. Dann lag sein Fall sieben lange Jahre in Straßburg - und damit zwei Jahre zu lang. Der Gerichtshof sah schließlich die Menschenrechte des Klägers verletzt. Deshalb zog der Musiker 13 Jahre nach seinem Rauswurf erneut in Deutschland vor Gericht.
Allerdings hatte der Gesetzgeber für Fälle, die der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof kippt, eine Stichtagsregelung eingeführt: Verfahren, die vor Ende 2006 in Deutschland rechtskräftig abgeschlossen waren, sollten dies auch bleiben. Der Fall des Kirchenmusikers war bereits 2003 abgeschlossen.