Haftstrafen für Linksterroristen aus der Türkei
Düsseldorf (dpa). Die frühere Deutschland-Chefin der linksterroristischen türkischen DHKP-C muss für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach die 35-Jährige am Donnerstag als Rädelsführerin der Gruppe schuldig.
Einer ihrer Komplizen wurde zu sechs Jahren, ein anderer zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Trio habe von Deutschland aus eine Welle des Terrors in der Türkei mitfinanziert, urteilte der Staatsschutzsenat.
Die drei Deutsch-Türken hätten als Teil der sogenannten Rückfront der DHKP-C einen wesentlichen Beitrag für den blutigen Kampf in der Türkei geleistet, sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 habe die DHKP-C in der Türkei zahlreiche Mord-, Brand- und Sprengstoffanschläge begangen. Die seit 1998 in Deutschland verbotene „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/- front“ (DHKP-C) will den türkischen Staat zerschlagen und ein marxistisch-leninistisches System errichten.
Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts blieb unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und zehn Jahren verlangt hatte. Die Verteidigung hatte sich für deutlich mildere Strafen bis hin zu Freisprüchen ausgesprochen. Breidling verwahrte sich gegen Vorwürfe, ein politisches Verfahren geführt zu haben. Man verfolge die DHKP-C- Aktivisten wegen der Anschläge, nicht wegen ihrer politischen Gesinnung, betonte der Richter. Das achtmonatige Verfahren gegen das Trio endete nach 52 Verhandlungstagen.
Die heute 35-jährige Nurhan E. kam in Deutschland zur Welt. Sie besuchte das Gymnasium, das sie kurz vor dem Abitur abbrach. „Statt eine Ausbildung zu beginnen, beschloss sie, Revolutionärin zu werden“, sagte Breidling. Bereits mit 17 Jahren sei Nurhan E. nach Syrien gegangen. Dort habe sie in einem Terror-Camp gelernt, mit Schusswaffen umzugehen und Sprengstoff herzustellen.
Als Leiterin der DHKP-C-Region Westfalen, zu der auch die Gebiete Köln, Dortmund und Duisburg gehören, habe sie Geld für den bewaffneten Kampf in der Türkei gesammelt. Sie habe den konspirativen Nachrichtenverkehr und den Waffenschmuggel der Gruppe organisiert. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts wurde sie spätestens im Juli 2007 Deutschland-Chefin der Terrorgruppe.
In einer Reihe von Verfahren gegen DHKP-C-Funktionäre hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf vor einer Woche einen ersten Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. In zwei weiteren Prozessen stehen die Urteile noch aus. Breidling sagte über die Terrorgruppe, sie sei von der Geschichte überholt und „eines der letzten Fossilien terroristischer Organisationen linksextremistischer Ausrichtung“.