Gericht „Harmloses“ Muttermal war Krebs: 230 000 Euro Schmerzensgeld

Düsseldorf · Nach elf Jahren ging jetzt der Prozess-Marathon vor dem Landgericht Düsseldorf mit einem Vergleich zu Ende.

Symbolbild.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Im November 2006 suchte Manuela D. (Name geändert) eine Düsseldorfer Hautarztpraxis auf. Sie machte sich Sorgen, weil sich ein Muttermal auf ihrer Kopfhaut verändert hatte. Doch das wurde nach kurzer Untersuchung als „harmlos“ eingestuft. Ein folgenschwerer Irrtum, wie sich herausstellte. Der sollte das Leben der heute 55-Jährigen völlig verändern. Nach einer komplizierten Operation ist Manuela D. bis heute schwer gezeichnet und leidet unter den psychischen Folgen. Hinzu kam ein nervenzehrender Prozess-Marathon über elf Jahre, der jetzt vor dem Landgericht mit einem Vergleich endete: 230 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld hat die Versicherung überwiesen. Rechtsanwalt Malte Oehlschläger ist erleichtert: „Ich bewundere meine Mandantin für ihr Durchhaltevermögen und ihren Kampfgeist.“

Zunächst war Manuela D. erleichtert, als sie erfuhr, dass sie sich offenbar keine großen Sorgen um das Muttermal machen muss. Allerdings hatte sich der behandelnde Arzt den schwarzen Fleck nur kurz angesehen. Im Juli 2007 wollte sie sich das Mal entfernen lassen. Doch dabei wurde festgestellt, dass es sich um Krebs handelte.

Der bösartige Tumor hatte sich in den Monaten davor ausgebreitet. Wenige Wochen später folgte eine Operation, bei der es zu Komplikationen kam. Ein großer Teil der Lymphknoten musste entfernt werden, zurück blieb eine entstellende Narbe, die vom Schlüsselbein bis zum Ohr reicht. Außerdem kann die 55-Jährige ihren linken Arm nicht mehr normal bewegen.

Hinzu kam, dass Manuela D. psychisch erheblich mitgenommen war und vorübergehend unter schweren Depressionen litt. Das alles führte dazu, dass sie auch ihrem Beruf nicht mehr nachgehen konnte.

Im Mai 2009 reichte sie Klage beim Düsseldorfer Landgericht ein, weil es sich offenbar um einen sogenannten Befunderhebungsfehler gehandelt hat. Wäre der Krebs sofort entdeckt worden, hätte die Behandlung aller Wahrscheinlichkeit nicht so schwere Folgen gehabt. Doch es dauerte elf Jahre, bis der Prozess-Marathon endlich beendet wurde.

„Der Anwalt der Versicherung hat keine Gelegenheit ausgelassen, um den Prozess zu verschleppen“, so Malte Oehlschläger, „er hat immer wieder Fristverlängerungsanträge gestellt und weitere Gutachten gefordert.“ Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen. Die Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht dann aufgehoben. Der Anwalt ist froh, dass nun der Vergleich abgeschlossen wurde: „Nach über zehn Jahren kann meine Mandantin nun einen Cut machen und wieder nach vorne blicken.“