Horror-Unfall: Rheinbahn legt Einspruch ein
Familie muss auf Schadensersatz weiter warten.
Düsseldorf. Am 5. November 2005 verlor eine damals elfjährige Schülerin bei einem Unfall mit einer Straßenbahn an der Luegallee in Oberkassel ihr rechtes Bein. Seitdem prozessieren die Eltern mit der Rheinbahn um Schadensersatz. Im Januar erzielten sie vor dem Landgericht einen Teilerfolg. Die heute 17-Jährige sollte 70 000 Euro und eine monatliche Rente von 200 Euro bekommen. Doch der Prozess-Marathon geht weiter. Wie Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher erklärt, wird das Verkehrsunternehmen in die nächste Instanz gehen. Dann wird vor dem Oberlandesgericht verhandelt.
Es sei eindeutig erwiesen, dass die Schülerin schuld an dem Unfall gewesen sei, begründet die Rheinbahn ihre Entscheidung. Mit dem Schadensersatz und der Rente hätte man möglicherweise noch leben können. Aber die Richter hatten auch entschieden, das Unternehmen müsse für die Folgekosten aufkommen, die in Zukunft entstehen.
„Und das können wir auf keinen Fall hinnehmen, weil niemand abschätzen kann, wie hoch diese Kosten sind“, sagt der Rheinbahn-Sprecher. Theoretisch könne sich das Opfer später alle zwei Jahre ein neues, behindertengerechtes Auto auf Kosten der Rheinbahn kaufen. Das hätten die Richter laut Schumacher in ihrem Urteil konkreter festlegen müssen. si