Unfall: Rheinbahn zahlt 70 000 Euro plus Mini-Rente
Eine Elfjährige war 2005 von einer Straßenbahn erfasst worden und hatte das rechte Bein verloren.
Düsseldorf. Mehr als sechs Jahre ist es her, dass eine Elfjährige an der Luegallee in Oberkassel von einer Straßenbahn erfasst wurde und das rechte Bein verlor. Seitdem haben die Eltern der Schülerin gegen die Rheinbahn prozessiert. Am Donnerstag zogen die Zivilrichter des Düsseldorfer Landgerichts einen vorläufigen Schlussstrich unter den schrecklichen Unfall.
Das inzwischen 17-jährige Mädchen bekommt 70 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 200 Euro. Außerdem muss die Rheinbahn die Folgekosten tragen, falls durch den Unfall noch Spätschäden entstehen sollten. Die Eltern hatten 200 000 Euro Schadenersatz und 400 Euro Rente gefordert. Doch die Richter entschieden, dass die Schülerin zur Hälfte die Schuld an dem Unfall trägt.
Sie war zusammen mit zwei Mitschülern am 5. November 2005 — aus Richtung Innenstadt kommend — an der Luegallee aus der Linie U75 ausgestiegen. Dann hatte sie vor der noch stehenden Bahn die Gleise überquert, als eine weitere Straßenbahn aus der Gegenrichtung kam. Wie ihre Mitschüler und eine Rheinbahnfahrerin (51) übereinstimmend erklärten, sei das Mädchen kurz stehen geblieben und habe die herannahende Bahn auch gesehen. Plötzlich entschied sich die damals Elfjährige, noch schnell los zu laufen. Trotz Notbremsung der Straßenbahn wurde die Schülerin erfasst und unter der Bahn eingeklemmt. Die Ärzte konnten ihr rechtes Bein nicht mehr retten.
Allerdings trage auch die Rheinbahn eine Mitschuld. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die Straßenbahn mit 31 Kilometern unterwegs gewesen sei. Das ist zwar nur ein Kilometer schneller als in dem Bereich erlaubt, aber eben zu schnell. Außerdem stellte das Gericht im Laufe des Verfahrens fest, dass auch eine Geschwindigkeit von 30 Kilometern an der unübersichtlichen Haltestelle wahrscheinlich nicht angemessen ist. Ob der juristische Streit nun tatsächlich beendet ist, bleibt abzuwarten. Denn alle Versuche des Gerichtes, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bringen, waren zuvor gescheitert. Ob die Eltern oder die Rheinbahn in die nächste Instanz gehen, ist noch ungewiss.