Jugendliche beim Rauchen ertappt: Café-Chef soll zahlen
Amtsrichter nimmt Gastronomen in die Pflicht. Notfalls müssten Terrassen in der Altstadt geschlossen werden.
Düsseldorf. Wie zügig muss ein Wirt reagieren, wenn sich Jugendliche auf seiner Terrasse einen Glimmstängel anzünden? Die Mitarbeiter von Woyton an der Hunsrückenstraße waren nicht schnell genug, als ein Ziviltrupp des Ordnungsamtes im Mai vergangenen Jahres Kontrollen in Sachen Jugendschutz durchführte. Einmal wurden zwei 15-Jährige beim Rauchen an der frischen Luft erwischt, einen Tag später waren es 14-Jährige.
Wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz mussten sich am Donnerstag der Geschäftsführer (42) und eine Mitarbeiterin (32) des Cafés vor dem Amtsgericht verantworten. Sie hatten einen Strafbefehl über jeweils 1000 Euro erhalten und dagegen Einspruch eingelegt.
„Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht regelmäßig Kontrollen durchführen und uns die Ausweise zeigen lassen“, erklärte der 42-Jährige. Würden Jugendliche das Rauchen nicht sofort einstellen, werden Hausverbote ausgesprochen. Das sei auch schon oft geschehen.
Es sei aber völlig unmöglich, alle Gäste auf der Terrasse zu überprüfen. Denn der Bolker Kopf sei ein Treffpunkt für junge Leute. Teilweisen sitzen Gäste auf der Terrasse, die überhaupt keine Kunden sind: „Da müsste ich vierzehn Stunden am Tag einen Wachmann hinstellen. Das geht nicht.“ Das Problem tauche auch nur bei Woyton an der Hunsrückenstraße auf: „Mein Kollege im Hafen kennt das nicht.“
Amtsrichter Dirk Kruse sieht den Geschäftsführer trotzdem in der Pflicht, wenn es nicht möglich sei, konsequent Ausweise zu überprüfen: „Dann muss die Terrasse notfalls geschlossen werden.“ Das Verfahren gegen die 32-Jährige stellte er am Donnerstag ein. Am 17. Januar sollen weitere Zeugen gehört werden.
Isa Fiedler, Sprecherin der Altstadtwirte: „Das Problem hat vor allem die Selbstbedienungs-Gastronomie. Absolute Kontrolle ist da nicht möglich. Da sollen die Wirte die Kindererziehung für andere übernehmen.“