Prozess vor dem Oberlandesgericht Klage gegen Düsseldorfer Kampfsportschule im „Königreich Deutschland“

Düsseldorf · Das „Königreich Deutschland“ gibt eine Kung-Fu-Schule in Düsseldorf als Hauptsitz und Aufsichtsbehörde an. Dagegen geht die Verbraucherzentrale nun vor – und klagt vor dem Oberlandesgericht.

„Zutritt nur für Staatsangehörige und -zugehörige des Königreichs Deutschland“ steht im Schaufenster der Kampfsportschule.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

„Hauptsitz: Petersplatz 6 zu Lutherstadt Wittenberg, Königreich Deutschland. Aufsichtsbehörde: Königreich Deutschland.“ So steht es im Impressum einer Kampfsportschule in Düsseldorf. Das Studio in der Stadtmitte wirbt offen damit, ein Betrieb im sogenannten „Königreich Deutschland“ zu sein. Wer die Räume betritt, gehöre dem Reich temporär an und habe dessen Verfassung und Gesetze „vorrangig zu wählen“. Gegen diese Aussagen geht die Verbraucherzentrale Hessen nun vor. Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf wollen die Verbraucherschützer eine Unterlassung erwirken.

„Die Angaben verstoßen gegen europäisches und deutsches Recht“, so der Anwalt der Verbraucherzentrale bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag. Bei dem „Königreich Deutschland“ handele es sich um einen Fantasiestaat, der Inhaber mache also bewusst falsche Angaben auf der Internetseite. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist das irreführend. Die Verbraucherzentrale habe den Inhaber der Kung-Fu-Schule vor der Klage abgemahnt, jedoch habe er nicht reagiert.

Vor Gericht wiegelten der Beklagte und seine Rechtsanwältin die Vorwürfe ab. Die Begründung: Das Königreich Deutschland existiere, es habe ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt. Der Inhaber des Sportstudios wiederholte auch die Glaubenssätze anderer Königreich-Anhänger: Man müsse einen eigenen Staat als Alternative zum derzeitigen System aufbauen. Das Oberlandesgericht sei zudem nicht zuständig, da das Angebot nicht gewerblich, sondern vereinsintern sei.

Dass sich der Inhaber der Kampfsportschule der Bundesrepublik Deutschland nicht zugehörig fühlt, sei legitim, so der Senat des Oberlandesgerichts. Diese Meinung dürfe er äußern. Problematisch sei aber die Angabe der falschen Aufsichtsbehörde im Impressum. Und auch die Behauptung, dass in den Räumen ein anderes Recht gelte, sei nicht zulässig. Ein Ausschluss vom bundesdeutschen Recht sei nicht möglich. Die Entscheidung des Gerichts wird am 23. Mai verkündet.

Der Verfassungsschutz NRW beobachtet die Aktivitäten der Anhänger des Fantasiestaates. Gegründet wurde das „KRD“ 2012 in der Lutherstadt Wittenberg; es kennzeichnet einen Personenkult um Peter Fitzek, den Gründer und selbst ernannten „König von Deutschland“. Die Gruppe versuche, neue Mitglieder und vor allem Geldgeber zu gewinnen, heißt es im aktuellen Verfassungsschutzbericht. Das Versprechen: Wer den Sitz seines Unternehmens in das Königreich Deutschland verlege, gelange in ein steuerfreies Wirtschaftssystem. Der Verfassungsschutz bezeichnet die Gruppierung als „extremistische Szene“ mit „erheblichem Gewalt- und Gefährdungspotenzial“. Auch der Inhaber der Düsseldorfer Kampfsportschule ist den Behörden bekannt: Er gibt Seminare für den Systemausstieg.