Sozialgericht Klageflut beim Sozialgericht: Krankenhäuser vor der Pleite

Düsseldorf · Krankenkassen fordern Millionen zurück. Zahl der Verfahren ist im vergangenen Jahr um 16 Prozent gestiegen. 

Peter Brückner, der Präsident Sozialgericht.

Foto: Dieter Sieckmeyer

Durchschnittlich zwölf bis dreizehn Monate laufen zurzeit die Verfahren beim Sozialgericht. Das könnte in Zukunft deutlich länger dauern, erklärte Präsident Peter Brückner im Rahmen der Jahrespressekonferenz am Donnerstag. Denn das Gericht wird zurzeit mit Klagen von Krankenkassen überschwemmt. Rund 2300 Verfahren waren das im vergangenen Jahr. Damit stieg die Zahl der Klagen um 16 Prozent auf 15 331 an. Das sei mit den vorhandenen 46 hauptamtlichen Richtern nicht zu bewältigen, so Brückner.

Dabei handelte es sich bei den Klagen der Krankenkassen um hochkomplizierte Sachverhalte. Denn sie fordern teilweise Millionenbeträge von den Krankenhäusern zurück. Auslöser ist unter anderem ein Urteil des Bundessozialgerichtes. Danach darf der Transport von einer Notfallstation bis zu einer Fachabteilung wie zum Beispiel der Neurochirurgie nur 30 Minuten dauern – wenn die Krankenhäuser einen erhöhten Satz abrechnen wollen.

Umstritten war, ab wann die halbe Stunde gerechnet wird. Das Bundessozialgericht entschied, dass die Uhr läuft, wenn der Patient noch im Bett liegt und nicht erst, wenn der Krankenwagen losfährt. Darum fordern die Krankenkassen teilweise für Jahre die höheren Sätze zurück. Da es sich teilweise um riesige Beträge handelt, droht Krankenhäusern sogar die Insolvenz.

Parteien sind kaum noch
bereit zu einem Vergleich

Wie Brückner erklärte, haben sich die Aufgaben des Sozialgerichtes erheblich verschoben. Waren es lange vor allem Klagen von Schwerbehinderten, mit denen sich die Richter beschäftigen mussten, kam ab 2005 eine Welle von Harzt-IV-Verfahren. Inzwischen geht es in den meisten Fällen um Klagen von Krankenkassen. Die würden auch sehr verbissen geführt. Parteien seien kaum noch bereit, auf Vergleichsvorschläge von Richtern einzugehen. Auch wenn die Kosten der Verfahren zum Beispiel durch medizinische Gutachten regelrecht explodieren können.