Jobcenter Zahlt das Jobcenter für den Abi-Ball?

Düsseldorf · Wie hätten Sie entschieden? Zwei Schwestern zogen vor das Sozialgericht.

Symbolbild.

Foto: Roland Holschneider

Theresa und Nicole (Name geändert) hatten allen Grund zum Feiern, denn das Abi hatten die beiden 18 und 19 Jahre alten Schwestern bestanden. Doch da ihre Mutter von Hartz IV lebt, war das Geld in der Familie knapp. Um beim Abi-Ball nicht als Aschenputtel auflaufen zu müssen, zogen Theresa und Nicole vor das Sozialgericht. Das Jobcenter sollte ihnen die Teilnahme finanzieren.

Auch Schuhe und Kleid
sollten finanziert werden

Dazu stellten die Schwestern eine Rechnung auf und forderten jeweils 200 Euro für den Abi-Ball, der privat organisiert war. 100 Euro waren für die Anmietung der Lokalität fällig. Jeweils 50 Euro sollte das Jobcenter für die Kleider beisteuern. 27 Euro kosteten die Eintrittskarten. Und natürlich wollten Nicole und Theresa auch mit neuen Schuhen auf die Tanzfläche kommen. Dafür veranschlagten sie noch einmal jeweils 40 Euro.

Als die Schwestern mit ihrer Rechnung beim Jobcenter auftauchten, schüttelte man dort den Kopf. Die Sonderfinanzierung des Abi-Balls wurde abgelehnt. Das wollten sich Theresa und Nicole nicht gefallen lassen. Sie zogen vor das Sozialgericht. „Es handele sich um einen unabweisbaren Mehrbedarf“, so ihr Argument.

Wie hätten Sie in dem Fall entschieden? Wie das Gericht geurteilt hat, erfahren Sie in dem untenstehenden Text.

Das Urteil Das Sozialgericht hat die Klage der Abiturientinnen abgelehnt. Es möge zwar wünschenswert sein, an einer solchen privaten Schulabschlussfeier teilzunehmen, es habe sich aber um keine schulische Veranstaltung gehandelt. Eine Teilnahme sei nicht verpflichtend gewesen. Zudem habe das Ereignis seit  lange festgestanden. Theresa und Nicole hatten Gelegenheit, das Geld anzusparen oder es sich zu verdienen.