Baubetrieb Korruptionsaffäre beim BLB: Sechs Jahre Haft für Geschäftsführer Tiggemann?
Staatsanwalt wirft Ex-Chef Ferdinand Tiggemann Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall vor.
Düsseldorf. Seit April vergangenen Jahres wird die Korruptionsaffäre um den landeseigenen Baubetrieb BLB vor dem Landgericht verhandelt. Jetzt geht der Prozess auf die Zielgerade. Am Montag forderte die Staatsanwaltschaft für den ehemaligen Geschäftsführer Ferdinand Tiggemann eine Haftstrafe von sechs Jahren wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall. Für einen Komplizen, über den die Geschäfte abgewickelt worden sein sollen, wurden zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 200 000 Euro beantragt.
Kurios war das Verfahren, weil am Tatort selbst verhandelt wurde. Denn allein beim Neubau des Amts- und Landgerichtes soll dem Land ein Schaden von vier Millionen Euro entstanden sein. Obwohl Tiggemann wusste, dass auf dem Grundstück der neue Justizpalast geplant war, habe er zunächst nicht reagiert. Erst als ein anderer Investor die Fläche gekauft hatte, wurde der BLB aktiv und musste das späte Interesse teuer bezahlen.
Auch in mindestens vier anderen Fällen soll Tiggemann Dienstgeheimnisse verraten haben, wenn sich das Land für Grundstücke interessierte. Über einen Mittelsmann sollen dann Zwischenkäufer die Flächen erworben haben. Unter anderem auch das Gelände für den Neubau der Fachhochschule. Insgesamt ging es in der Anklage ursprünglich um 16 Millionen Euro. Zwei Komplexe zum Kölner Polizeipräsidium und zum Schloss Kellenberg in Jülich wurden am MOntag eingestellt.
Wie die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer ausführte, sei der Ex-BLB-Chef von seinen Komplizen konspirativ „T“ genannt worden. Bei Treffen in Hotels seien falsche Namen auf den Bewirtungsquittungen angegeben worden. Außerdem habe der Angeklagte monatelang kein Bargeld vom Konto abgehoben.
Das erklärte Tiggemann am Montag unter anderem mit einer Erbschaft nach dem Tod seiner Schwiegermutter. Außerdem habe er Bargeld für einen Hauskauf in Kroatien abgehoben, der dann aber nicht zustande kam.
Die Staatsanwaltschaft sieht Tiggemann als eindeutig überführt an — auch wenn der mutmaßliche Hauptzeuge in dem Verfahren nicht mehr vernommen werden konnte. Der 82-Jährige, der die Geschäfte mit seinen Kontakten eingefädelt haben soll, war während des Prozesses gestorben. Wann das Landgericht das Urteil bekannt geben wird, steht noch nicht fest.