Gerichtsprozess So wehrt sich Dschungelkönigin Burdecki gegen die Klage der Künstleragentur
Düsseldorf · Blitzlichtgewitter im Landgericht: Evelyn Burdecki war vorgeladen. Sie hatte den Vertrag mit dem Kläger aber inzwischen gekündigt.
Ein bisschen dunkel sind die Gänge in der zweiten Etage des Amts- und Landgerichts oft. Das war am Donnerstag anders, denn als Dschungelkönigin Evelyn Burdecki das Gebäude betrat, ging ein Blitzlichtgewitter los, wie man es in dem Justizpalast nur selten erlebt. Der Anlass war eher Nebensache. Die Düsseldorferin wurde von ihrer Künstleragentur verklagt, die knapp 7600 Euro fordert.
Im Februar 2017 hatte die 30-Jährige den Vertrag mit der Agentur geschlossen. Dabei wurde vereinbart, dass sie von der Firma exklusiv vertreten wird. Im Gegenzug soll die Agentur 30 Prozent der Einnahmen erhalten. Kurz danach zog Burdecki in der Promi-Big-Brother-Haus von RTL ein, dafür gab es eine Gage von 21.500 Euro. Die Reality-Show-Teilnehmern betonte in der Verhandlung, dass sie sich selbst darum gekümmert habe. Von ihrer Agentur fühlte sie sich nicht gut vertreten.
Nun fordert das ehemalige Management ein Drittel der Gage ein. Evelyn Burdecki erklärte, dass sie den Vertrag schon kurze Zeit später fristlos gekündigt habe: „Weil er meine künstlerischen Freiheiten einschränkt und sittenwidrig ist.“ Außerdem habe der Geschäftsführer der Agentur sie mit den Worten „Ich mach dich platt“ bedroht.
Die Richterin will nun prüfen, ob der Vertrag tatsächlich sittenwidrig ist. Die einzelnen Vereinbarungen seien vermutlich nicht zu bestanden. Das Vertragswerk könne aber in der Gesamtschau „gegen das sittliche Werteempfinden“ verstoßen. Der Prozess wird fortgesetzt.