Raubkunst-Streit: Verbleib von Gris-Gemälde in Düsseldorf empfohlen
Düsseldorf (dpa) - Im Raubkunst-Streit um ein Gemälde von Juan Gris schlägt die beratende Limbach-Kommission vor, das Bild in der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zu belassen. Es werde keine Restitution des Werkes „Geige und Tintenfass“ (1913) an die Erben des jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim empfohlen, teilte die Kommission am Montag in Magdeburg mit.
Denn bei dem Verkauf des Gemäldes 1934 in London handele es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlust Flechtheims (1878-1937).
Nach Ansicht der Erben war das Bild Privateigentum des Galeristen, der es unter Druck der NS-Verfolgung habe verkaufen müssen. Die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen hatte das Werk 1964 im internationalen Handel erworben.
Die Erben des Kunsthändlers hatten Ende Februar ihren Rückzug aus dem freiwilligen Vermittlungsverfahren erklärt und der Kommission unter anderem „intransparente Informationspolitik“ und Verfahrensmängel vorgeworfen. Die Kommission erklärte am Montag, das Verfahren sei schon am 12. Februar mit einer Anhörung der Parteien sowie der Beratung und Beschlussfassung der Kommission ordnungsgemäß abgeschlossen worden.
Die Kommission war von den Flechtheim-Erben und der Kunstsammlung eingeschaltet worden, nachdem beide Seiten sich nicht einigen konnten.