Nachgehakt Mörsenbroich: Polizist handelte wohl aus Notwehr
Der Beamte, der beim Schusswechsel auf einen Angreifer zielte, muss trotzdem mit weitreichenden Folgen rechnen.
Düsseldorf. Die Ermittlungen nach dem Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizisten am Mittwoch laufen weiterhin. Allerdings ist nicht wahrscheinlich, dass der Beamte mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat. „Es spricht alles dafür, dass der Polizist aus Notwehr gehandelt hat“, erklärt Staatsanwalt Andreas Stüve auf Nachfrage.
Der Kripo-Mann war mit Kollegen am Mittwochmorgen mit einem Durchsuchungsbefehl zu einer Wohnung in Mörsenbroich gefahren. Es ging um ein Drogenverfahren. Doch der 25-jährige Verdächtige öffnete nicht. Stattdessen eröffnete er, als die Beamten die Tür schließlich aufbrachen, sofort das Feuer auf sie. Der Polizist zog seine Dienstwaffe, schoss zurück und verletzte den Angreifer — er kam mit einer Fleischwunde ins Krankenhaus.
Jetzt laufen Vernehmungen. „Auch mit dem Schützen müssen wir noch reden“, sagt Stüve. Allerdings erlaubt das Polizeigesetz den Gebrauch der Schusswaffe in Notwehr. Das Verfahren könnte dann so rasch enden wie in dem letzten ähnlichen Fall: Im April 2015 wurden Polizisten zu einer Streiterei nach Flingern gerufen. Vor Ort ging ein Mann mit einem Messer auf die Beamten los — einer griff zur Waffe und schoss auf den Angreifer, verletzte ihn schwer. Das Vorermittlungsverfahren wurde wenige Monate später eingestellt.
Dass trotzdem in jedem Fall akribisch ermittelt wird — wie im Fall Mörsenbroich durch die Kripo Wuppertal —, ist laut Polizeisprecher Andreas Czogalla wichtig: „Eine Schussabgabe ist die härteste Maßnahme, die ein Polizist treffen kann. Dass man da genau hinguckt, ob alles korrekt war, ist klar.“ In der Zwischenzeit könne der Beamte im Einzelfall sogar vom Dienst freigestellt werden. Und: „Wenn ein Verfahren gegen einen Kollegen läuft, ist das etwa ein Hindernis bei Beförderungen“, erklärt Czogalla. Selbst wenn er damit seine Pflicht getan hat, muss also ein Polizist mit weitreichenden Folgen rechnen, wenn er seine Dienstwaffe zieht und einsetzt. juki