Auf die Anzeige der Mutter hin hatte die Staatsanwaltschaft den 24-Jährigen sowie drei weitere Partygäste wegen Sachbeschädigung angeklagt. Bereits nach einer Stunde stellte das Gericht das Verfahren am Donnerstag jedoch ein - wegen Geringfügigkeit.
Der Filius soll trotz des ausdrücklichen Verbots seiner Eltern in deren Haus eine Party gefeiert haben, als die Eltern auf Reisen waren. Dabei sollen erhebliche Schäden entstanden sein. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf waren auch die Mutter und eine Schwester als Zeugen geladen. Der Sohn wollte sich nicht zur Sache äußern.