Mutter klaute aus Verzweiflung

25-Jährige hat fünf Kinder — Windeln im Wagen versteckt.

Düsseldorf. Es ist eine traurige Geschichte. Carola B. (Name geändert) sitzt auf der Anklagebank, hält manchmal die Hände vors Gesicht. Die 25-jährige Deutsch-Amerikanerin weiß, dass sie einen Fehler gemacht hat, als sie eine Packung Pampers für 8,65 Euro stehlen wollte. Doch die Mutter von fünf Kindern im Alter von eins bis sechs Jahren war völlig verzweifelt und wusste keinen anderen Ausweg.

Carola B. arbeitet als Verkäuferin, während ihr Ehemann sich um die Kinder kümmert. Doch im Juli vergangenen Jahres hatte sie ihren Job in einem Billig-Markt verloren. „Es wurden Stellen abgebaut. Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, weil mir gesagt wurde, das sei besser für zukünftige Bewerbungen.“ Was die junge Mutter nicht wusste, war, dass das Arbeitsamt ihr in den nächsten Monaten keine Leistungen zahlte.

In einem Supermarkt an der Corneliusstraße legte Carola B. die Windeln in die Ablage des Kinderwagens und fuhr damit an der Kasse vorbei. Als sie kurz vor dem Ausgang war, stellte sich ihr eine Verkäuferin in den Weg. „Ich bin in Panik geraten“, erinnerte sich die Angeklagte. Um sich den Weg nach draußen frei zu machen, kratzte die 25-Jährige die Verkäuferin, die dabei eine kleine Wunde erlitt. „Ich hatte Angst, dass die Polizei gerufen wird und die dann das Jugendamt informiert“, schilderte die Angeklagte, warum sie solche Angst hatte. Doch der Fluchtversuch scheiterte, vor dem Geschäft hielt sie der Leiter des Supermarktes fest.

Allerdings verzichtete sogar das Unternehmen selbst auf eine Strafanzeige, als es erfuhr, dass die junge Frau aus purer Not zur Diebin geworden war. Nicht so die Staatsanwaltschaft, die auf der Anzeige bestand. Denn kurz zuvor hatte Carola B. Lebensmittel für ihre Kinder gestohlen — die Familie hatte nichts mehr zu essen.

Inzwischen arbeitet die 25-Jährige wieder als Verkäuferin. Der Amtsrichter hielt ihr zugute, dass sie „fünf hungrige Mäuler zu versorgen habe“ und verurteilte Carola B. zu einer Geldstrafe von 900 Euro.