Düsseldorf Nazi-Spruch bei Facebook kostet 500 Euro

Metzger wollte „die Duschen wieder öffnen“. Netz ist kein rechtsfreier Raum.

Düsseldorf. Spontane Kommentare im Internet können ein ernstes Nachspiel haben. Das erfuhr am Donnerstag ein gelernter Metzger vor dem Amtsgericht, wo er sich wegen Volksverhetzung verantworten musste. Der 46-Jährige hatte am Chat einer ausländerfeindlichen Facebook-Gruppe teilgenommen und geschrieben: „Wir sollten die Duschen wieder öffnen und brauchen mehr Ascheplätze.“

Die Sprüche waren einem anderen Facebook-Nutzer aufgefallen, der sich wiederum ans Landeskriminalamt gewandt hatte. Dort gibt es eine Ermittlergruppe, die sich ausschließlich mit Internet-Kriminalität befasst. So kam es zu der Strafanzeige.

Der Angeklagte räumt ein, dass er den Spruch gepostet hatte. Grund sei, dass er in Hassels wohne, wo es immer mehr Probleme mit Ausländern gebe: „Nach 22 Uhr kann man dort nicht mehr vor die Tür gehen.“

Er sei außerdem davon ausgegangen, dass es sich um eine geschlossene Gruppe handelt und seine Kommentare nicht für alle Facebook-Nutzer sichtbar sind. „Das war aus Spaß“, erkläre der Metzger.

Der Amtsrichter fand den Internet-Eintrag gar nicht lustig. Denn es sei klar, dass hier Menschen vergast und anschließend verbrannt werden sollten: „Der banale Satz muss im Zusammenhang gesehen werden.“ Außerdem hatten zwei andere Gruppenmitglieder auf den Spruch zustimmend reagiert: „Gerade das will der Gesetzgeber verhindern.“

Bislang galt bei dem Paragraf der Volksverhetzung, dass die Äußerungen schriftlich gemacht werden mussten. „Das Internet ist aber kein rechtsfreier Raum“, stellte der Richter fest. Auch ein Facebook-Eintrag sei eine schriftliche Äußerung. Er verurteilte den 46-Jährigen zu einer Geldstrafe von 500 Euro.