Pilot beging Unfallflucht in Düsseldorf

Ein 64-Jähriger hatte in Oberbilk mit seinem Auto einen Passanten touchiert. Der Mann fuhr weiter - angeblich, weil er Angst hatte.

Foto: Daniel Reinhardt

Düsseldorf. Die Begegnungen, die ein Pilot mit der Justiz hatte, endeten allesamt unerfreulich. Er selbst fühlt sich bs heute ungerecht behandelt. Jetzt saß der 64-Jährige erneut auf der Anklagebank. Unfallflucht wurde ihm vorgeworfen. Das Amtsgericht hatte ihn zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte außerdem, dass der Pilot seinen Führerschein abgeben muss. Immerhin endete die Verhandlung mit einem Teilerfolg.

Im Mai vergangenen Jahres war er mit einem seinem Auto auf der Flügelstraße unterwegs, einer verkehrsberuhigten Zone. Dabei soll er einen Fußgänger beim Überholen touchiert und leicht am Bein verletzt haben. Der 64-Jährige fuhr einfach weiter, obwohl er den Unfall bemerkt hatte. „Aus Angst“, so die Erklärung.

Denn vor einigen Jahren hatte der Pilot ein schreckliches Erlebnis. In seinem Vorgarten wurde er von drei Männern ohne jeden Grund brutal zusammengeschlagen und erheblich verletzt. Seitdem ist der Angeklagte schwerbehindert: „Und ich habe Angst vor körperlichen Auseinandersetzungen.“ Weitergefahren sei er damals, weil das vermeintliche Unfallopfer die Hände auf seine Motorhaube legte und er sich bedroht fühlte. Das konnte er aber schon in dem Prozess vor dem Amtsgericht nicht beweisen.

Gegen ihn sprachen allerdings seine durchaus kuriosen Vorstrafen. Einmal war er wegen Diebstahls verurteilt worden, weil er Bau-Bretter auf der Straße eingesammelt und mitgenommen hatte. Außerdem kassierte der Pilot eine Strafe, weil er angeblich ohne Lizenz einen Flugschüler ausgebildet habe. Bis heute pocht der 64-Jährige darauf, eine gültige Erlaubnis aus den USA zu haben: „Der Flugschüler war nur zu dumm.“ Und auch im Verkehr fiel der Angeklagte schon einmal negativ auf, das alles liegt allerdings schon etliche Jahre zurück.

Am Ende entschied sich das Gericht einen Kompromiss. Die 2500 Euro Geldstrafe muss der Pilot zahlen. Seinen Führerschein darf er aber behalten.