Prozess um Alarm am Bahnhof: Angestellter fast taub
Düsseldorf. Auf dem Heimweg nach Köln war ein 48-jähriger Angestellter am 13. Juli vergangenen Jahres. Als er um 16.45 Uhr am Hauptbahnhof in den Regionalexpress einsteigen wollte, soll ein Zugbegleiter ein Alarmsignal ausgelöst haben, unmittelbar neben seinem linken Ohr.
Dadurch will der Mann einen bleibenden Hörschaden davongetragen haben. Nun verlangt er Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Deutschen Bahn. Über die Klage wurde jetzt vor dem Landgericht verhandelt.
Wie der 48-Jährige berichtete, sei der Bahnsteig sehr voll gewesen. Als er gerade in den Zug einsteigen wollte, sei ein Zugbegleiter aufgetaucht. Der habe unmittelbar neben seinem Ohr ein Alarmsignal ausgelöst: „Ich glaube, es ist das Zeichen, dass die Türen noch offen bleiben sollen.“ Nur zehn bis 15 Zentimeter sei der Angestellte von dem Signal entfernt gewesen:. „Ich hab ein Pfeifen im Ohr gehabt und mir wurde schwindelig.“
Trotzdem fuhr der Angestellte erstmal nach Hause und hoffte, das Pfeifen sei am nächsten Morgen weg. Doch das Gegenteil war der Fall. Der 48-Jährige suchte einen Ohrenarzt auf, der feststellte, dass die Verletzung sofort behandelt werden muss. An den Folgen leidet der Kläger bis heute. Er muss auf de linken Ohr ein Hörgerät tragen und kann selbst mit dieser Hilfe nur Geräusche wahrnehmen. Außerdem leidet er seitdem an einem Tinnitus. 25 000 Euro Schmerzensgeld fordert er von der Deutsche Bahn, die außerdem für die Folgekosten der ärztlichen Behandlung aufkommen soll. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass sie die Angaben des 48-Jährigen für durchaus plausibel hält.
Die Deutsche Bahn will aber nicht zahlen. Sie hält es für ausgeschlossen, dass das Signal einen solchen Schaden anrichten kann. Darum hat das Gericht beschlossen, ein medizinisch-technisches Gutachten in Auftrag zu geben. Außerdem sollen die behandelnden Ärzte schriftlich vernommen werden. Wann der Prozess weitergeht, steht noch nicht fest.