Skurriler Prozess in Düsseldorf um einen Fiat

Aus dem italienischen Auto wurde ein Kunstwerk. Nun streitet ein Ehepaar vor Gericht um den Besitz des Werks.

Foto: si

Düsseldorf. Für Gerd Hülshorst ist es eine Herzensangelegenheit. Während des Studiums kaufte sich der Zahnarzt 1984 sein erstes eigenes Auto, einen Fiat 500. Als mit seiner Frau ins Eigenheim zog, wollte er sich von seiner „Asphaltblase“ nicht trennen. Stattdessen ließ der Zahnarzt den Wagen von einem Karosseriebauer in ein Kunstwerk verwandeln. Doch nun gibt es einen erbitterten Streit um den Wagen. Hülshorst möcht seinen Fiat zurück, die Ex-Ehefrau will ihn nicht hergeben. Am Dienstag wurde der skurrile Fall vor dem Amtsgericht verhandelt.

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6000 Mark hatte Hülshorst damals für den Fiat bezahlt: „Der war nicht immer zuverlässig, aber ich habe das Auto geliebt.“ Verkaufen wollte der Zahnarzt den Wagen auch später nicht, stellte ihn in der Scheune eines Bauern unter. 1993 kam er mit seiner damaligen Frau auf die Idee, aus dem Studentenauto ein Kunstwerk zu machen. 10 000 Mark hat das damals gekostet. Seitdem hing der Fiat als Kunstwerk im Wohnzimmer.

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Doch die Liebe zerbrach, 2004 zog der 61-Jährige aus. Den Wagen ließ er damals zurück, weil er zunächst keinen Platz dafür hatte. Als die Ehe vier Jahre später geschieden wurde, vereinbarten die Parteien angeblich mündlich, dass Hülshorst sein Studentenauto abholt, wenn er das passende Heim dafür gefunden hat.

„Es war immer völlig klar, dass der Fiat mir gehört. Daran gab es keinen Zweifel“, so der Zahnarzt. Doch als er das automobile Kunstwerk abholen wollte, erlebte der Zahnarzt eine böse Überraschung. Denn seine Ex-Ehefrau weigerte sich, den Wagen herauszugeben. Darum zog Hülshorst vors Amtsgericht.

Seine Ex-Ehefrau sieht nicht ein, warum sie das Kunstwerk zehn Jahre nach der Scheidung abgeben soll. „Ich habe immer um den Wagen herumrenoviert“, erklärte sie in der Verhandlung. Inzwischen gehöre der Wandschmuck mit Rädern zum Hausrat.

Was der Zahnarzt nicht ahnte: Man kann sich Eigentum juristisch „ersitzen“, wenn sich der Besitzer lange nicht darum kümmert. Das hielt der Amtsrichter in diesem Fall für möglich. Doch zuständig sei das Familiengericht, denn es handele sich um eine Scheidungsstreitigkeit. Dort soll der Fall weiterverhandelt werden.