Am 18. Juni wird nun erneut über die Klage eines unehelichen Sohns Immendorffs auf den gesetzlichen Pflichtteil am Erbe weiterverhandelt. Der Prozess zieht sich bereits seit Jahren hin.
Dass dem 14-jährigen Immendorff-Sohn ein Achtel vom Erbe seines Vaters als Pflichtteil zusteht, ist unbestritten. Streit gibt es aber darum, wie hoch der Anteil zu beziffern ist. Oda Jaunes Anwalt hatte die Abweisung der Erbschaftsklage gefordert, weil seiner Ansicht nach der Vertreter des Immendorff-Sohnes das Mandat wegen eines Interessenkonflikts nicht hätte annehmen dürfen.
Nach Auffassung der Kammer spielt es aber keine Rolle, ob der Rechtsanwalt zur Übernahme des Mandats berechtigt war. Der Prozess werde davon nicht berührt. Der umstrittene Anwalt hat sein Mandat nach Gerichtsangaben ohnehin inzwischen niedergelegt.