Prozess um „Sorgerecht“ für eine Katze
Tierschützer verklagen 58-Jährige, weil sie ihre Miezen ohne Erlaubnis nach draußen ließ.
Düsseldorf. Vor eineinhalb Jahren entschloss sich Marlies M. (58) dazu, sich zwei Katzenkinder anzuschaffen. Doch die Welt von Schlemihl (heißt auf Jiddisch Pechvogel) und Donatella blieb nicht lange in Ordnung. Der Kater ist spurlos verschwunden, wurde möglicherweise sogar überfahren. Und die Mieze verliert möglicherweise ihr Zuhause. Die Aktionsgemeinschaft Tierschutz Langenfeld/ Monheim fordert nun Donatella zurück. Darüber muss das Zivilgericht jetzt entscheiden.
Denn als Marlies M. die Tiere anschaffte, unterschrieb sie einen Vertrag, dass Schlemihl und Donatella nur in der Wohnung gehalten werden dürfen: „Aber die beiden standen immer wieder an der Tür und wollten raus“, erklärte die Düsseldorferin am Donnerstag. Schließlich rief sie die Tierärztin des Vereins an, die ihr angeblich gestattete, die beiden Katzen doch als Freigänger nach draußen zu lassen.
Für Schlemihl wurde das möglicherweise zum Verhängnis. Ob der Kater überfahren wurde oder ein neues Zuhause gefunden hat, konnte am Donnerstag nicht geklärt werden. Auch um die 1500 Euro Vertragsstrafe, die der Verein einklagen möchte, wurde nicht gefeilscht — es ging ausschließlich um Donatellas Schicksal.
Marlies M. betonte, dass die Katze schon so unter dem Verlust von Schlemihl gelitten habe und sehr an ihrer Familie hänge: „Sie schläft nachts auf meinem Rücken.“ Aber Christa B., die Vorsitzende des Tierschutzvereins, bleibt hart. Sie fürchtet, dass Donatella überfahren werden könnte. Alle Versuche des Richters, eine gütliche Einigung zu erzielen, schlugen fehl. Nun wird es am 19. April ein Urteil geben.