Prügel um Parkplatz in Oberkassel: 40-Jährige soll ausgerastet sein

Eine 40-Jährige soll eine Frau an der Belsenstraße in Oberkassel geschlagen und ihr Auto beschädigt haben. Zum Prozess vor dem Amtsgericht meldete sie sich krank.

Die Belsenstraße in Oberkassel. Archivfoto

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Nichtsahnend parkte Britta F. im November vergangenen Jahres an der Belsenstraße in Oberkassel ein. Dass es auf der anderen Straßenseite auch noch eine andere Dame in einem VW Golf gab, die es auf die Parklücke abgesehen hatte, bemerkte die 46-Jährige nicht. Augenblicke später soll es zu einem heftigen Gewaltausbruch gekommen sein.

Die Golffahrerin soll Britta F. mit Fäusten geschlagen und beleidigt haben. Auch die Autotür des nagelneuen Opel Corsa habe die 40-Jährige eingetreten. Am Mittwoch sollte sich die Frau unter anderem wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Doch die Angeklagte meldete sich krank.

Eigentlich seien vor dem Brillengeschäft sogar zwei Parkplätze frei gewesen. Darum war Britta F., die zwei Kinder im Auto hatte, von der Attacke völlig überrascht. „Sie kam plötzlich auf mich zugelaufen“, erinnerte sich die 46-Jährige. Die Frau habe sie körperlich angegriffen und „durchgeschüttelt“. Außerdem trat sie angeblich die Tür des Corsa ein: „Den Schaden von 2500 Euro haben wir bis heute nicht ersetzt bekommen.“

Schließlich soll die wütende Golffahrerin ihre Kontrahentin unter anderem als „Schlampe“ beschimpft haben. Die 15-jährige Tochter der Zeugin und ein weiteres Kind waren von dem Geschehen so schockiert, dass sie in ein benachbartes Geschäft flüchteten.

Damit war die Auseinandersetzung aber nicht beendet. Als Britta F. ausstieg, um sich das Autokennzeichen der 40-Jährigen aufzuschreiben, soll diese so schnell angefahren sein, dass die Frau fast umgefahren wurde. Nur durch einen Sprung zur Seite konnte die Zeugin sich offenbar in Sicherheit bringen.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Körperverletzung und Nötigung einen Strafbefehl über 1500 Euro gegen die Angeklagte beantragt. Außerdem sollte sie einen Monat nicht Auto fahren dürfen. Dagegen legte die 40-Jährige Einspruch ein.

Gestern erschien die Angeklagte nicht zum Prozess. Sie hatte sich kurzfristig krank gemeldet. Die Amtsrichterin kündigte an, einen neuen Termin festzusetzen.