Rauswurf nach 40 Jahren: Nächste Runde für rauchenden Mieter
Das Urteil des Düsseldorfer Amtsgerichts war ein Warnschuss für Millionen rauchende Mieter: Rentner Friedhelm Adolfs soll nach vier Jahrzehnten seine Wohnung räumen - fristlos - weil er nicht ordentlich gelüftet habe. Nun hofft er auf das Landgericht.
Düsseldorf. Nur wenige Hausmeister im Ruhestand werden auf ihre alten Tage noch prominent. Friedhelm Adolfs (75) ist das gelungen. Die Umstände sind allerdings nicht beneidenswert, und seine Adventszeit wird wenig beschaulich: Dem Rentner droht die fristlose Räumung seiner bescheidenen Wohnung.
Das Düsseldorfer Amtsgericht hatte am 31. Juli ein Urteil verkündet, das als Warnschuss für Millionen Raucher für Furore sorgte. Dem Urteil folgt in wenigen Tagen eine weitere juristische Runde: Am 19. Dezember wird das Landgericht als Berufungsinstanz über den Fall verhandeln.
Das Amtsgericht hatte der persönlichen Freiheit von Rauchern wie Adolfs klare Grenzen aufgezeigt. Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden grundsätzlich erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn. Wer seinen Nachbarn den Hausflur verpestet, nicht vernünftig lüftet, auf Beschwerden und Abmahnungen nicht reagiert und sich überdies im Gerichtsverfahren ungeschickt verteidigt, der muss die Konsequenzen tragen - so der Tenor.
Denn in seiner Urteilsbegründung kritisierte das Gericht die Arbeit der jungen Anwältin des Mieters: Weil sie der Darstellung der Vermieter-Seite nicht widersprochen habe, habe man die „unzumutbare Belästigung“ als unstreitig anzusehen gehabt. Adolfs neuer Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann soll es nun richten. Doch auch der kann nicht einfach mit neuen Fakten aufwarten und ist grundsätzlich an den Vortrag seiner Vorgängerin gebunden.
Dreh- und Angelpunkt wird nun sein, ob es ihm gelingt, die fehlenden Argumente noch in das Verfahren zu schleusen. Der Anwalt sieht eine Mitschuld beim Amtsrichter: Der Richter habe dem „Sozialrentner“ Adolfs zu Unrecht die Prozesskostenhilfe verweigert um berufe sich dann auf den lückenhaften Vortrag der Anwältin. „Erst die Anwältin nicht zu bezahlen und sich dann über deren Vortrag zu beschweren, das geht so nicht.“
Lauppe-Assmann hat den Unmut über den Umgang mit seinem Mandanten in seiner Berufungsschrift kundgetan und samt Spendenaufruf ins Netz gestellt. „Ich bin guter Dinge“, sagt er. Das Grundrecht des Rauchers auf freie persönliche Entfaltung kollidiere in diesem Fall mit dem des Nichtrauchers auf körperliche Unversehrtheit, hatte das Amtsgericht attestiert. Dabei habe die körperliche Unversehrtheit der Nachbarn hier eindeutig Vorrang, denn der Raucher sei in diesem Fall der Störer.
Sich einfach auf sein Gewohnheitsrecht zu berufen, reiche da nicht aus. Dabei hätte die Beweislast bei der Vermieterin gelegen: Lag tatsächlich eine „unzumutbare Belästigung“ vor? Ging von dem Geruch wirklich eine Gesundheitsgefahr aus? Lag es nicht vielleicht an der undichten Wohnungstür von Adolfs, die abzudichten ihre eigene Sache gewesen wäre?
Mit einer Entscheidung ist in diesem Jahr eher nicht mehr zu rechnen, sagt eine Sprecherin des Landgerichts. Heiligabend wird Adolfs wohl noch in gewohnter Umgebung verbringen können.