Qualmender Rentner muss raus
Amtsrichter entschied, dass dem 75-Jährigen fristlos gekündigt werden darf, weil er in seiner Wohnung raucht.
Düsseldorf. Seit 40 Jahren lebt Friedhelm Adolfs in seiner Zwei-Zimmer-Wohnung — und raucht. Seit Mittwoch muss der 75-Jährige täglich damit rechnen, dass er vor die Türe gesetzt wird. Denn der Düsseldorfer Amtsrichter Tobias Rundel hat entschieden, dass die fristlose Kündigung seiner Vermieterin rechtmäßig ist. Der Rentner rauche so stark, dass Qualm ins Treppenhaus ziehe und eine Gesundheitsgefährdung für die anderen Mieter darstelle. Gegen das Urteil kann Adolfs Berufung einlegen. Das will er auch tun: „Notfalls sogar bis zum Bundesgerichtshof.“
Gericht hat die Situation vor Ort nicht einmal überprüft
Rundel erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass es nicht darum gehe, Mietern das Rauchen in ihrer Wohnung grundsätzlich zu verbieten. In dem Fall gehe es aber um eine „intensive, unerträgliche Geruchsbelästigung“. Eine Beeinträchtigung der anderen Hausbewohner dürfe nicht geduldet werden.
Das Gericht hat aber die Situation vor Ort nicht geprüft, andere Mieter wurden nicht als Zeugen geladen. Wer das Haus an der Kühlwetterstraße in Düsseldorf betritt, kann von einer unerträglichen Geruchsbelästigung im Treppenhaus nichts bemerken. Das bestätigten unserer Zeitung am Mittwoch mehrere andere Mieter, die in dem Haus ihre Büros haben.
Das Problem: Friedhelm Adolfs hatte von Anfang an eingeräumt, dass er in seiner Wohnung raucht. Damit hat er die Behauptungen seiner Vermieterin praktisch bestätigt. Tatsächlich hätte er aber bestreiten müssen, dass es zu unzumutbaren Belästigungen der Nachbarn kommt. Als seine Rechtsanwältin das endlich tat, war — so Amtsrichter Rundel — die Frist dafür abgelaufen. Darum wurde am Mittwoch rein nach Aktenlage entschieden.
Die Hauseigentümerin hatte bemängelt, dass Adolfs nicht ausreichend gelüftet habe. Zu Lebzeiten seiner Frau seien die Fenster regelmäßig geöffnet worden. Doch seit ihrem Tod halte der Witwer die Holzrollläden ständig geschlossen. In den vergangenen anderthalb Jahren habe sich die Situation erheblich verschlechtert Zudem habe er auf Abmahnungen nicht reagiert.
Der Rentner geht davon aus, dass es der Vermieterin nicht ums Rauchen ging. Sie hatte nämlich noch vor fünf Jahren einen neuen Mietvertrag mit ihm abgeschlossen, nachdem Adolfs seine Tätigkeit als Hausmeister beendet hatte. Für die Wohnung zahlt er 250 Euro Kaltmiete. Inzwischen seien fast alle anderen Räume in Büros umgewandelt worden, mit denen die Vermieterin erheblich höhere Mieteinnahmen erzielen kann.
Rentner muss nicht mit der sofortigen Räumung rechnen
Obwohl das Gericht entschieden hat, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, muss der 75-Jährige vorerst nicht mit dem Schlimmsten rechnen. Wie Carmen Griesel, Rechtsanwältin der Vermieterin, erklärte, wird sie ihrer Mandantin empfehlen, die Räumung nicht sofort durchzusetzen, sondern die Entscheidung der nächsten Instanz abzuwarten: „Wir fühlen uns durch das Urteil aber bestätigt.“
Adolfs kann vor dem Landgericht weiter prozessieren. Das hat bereits angedeutet, eine andere Rechtsauffassung als der Amtsrichter zu vertreten, als es um die Entscheidung ging, ob der Rentner eine Prozesskostenbeihilfe bekommt.