Rettungssanitäter von Tötungsvorwurf freigesprochen
Ein Mann ruft den Notruf. Er habe Tabletten genommen. Sanitäter kommen - und ziehen wieder ab. Der Mann stirbt, und die Sanitäter sitzen zwei Jahre später auf der Anklagebank.
Düsseldorf (dpa). Zwei Rettungssanitäter sind in Düsseldorf vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Die beiden Helfer waren für den Tod eines lebensmüden Patienten verantwortlich gemacht worden. Der Mann hatte vor zwei Jahren den Notruf gewählt und erklärt, er habe Tabletten genommen. Die Sanitäter fanden ihn vor Ort aber in guter Verfassung. Er lehnte es zudem ab, in ein Krankenhaus gebracht zu werden. Wenig später war er tot. Es sei möglich, dass der 48-Jährige die tödliche Dosis erst nach dem Einsatz der Sanitäter genommen habe und dabei auch bei vollem Bewusstsein gewesen sei, begründete der Amtsrichter die Freisprüche.
Der Mann hatte auf die Sanitäter deren Aussage zufolge einen klaren Eindruck gemacht und die Körperfunktionen seien bei der mehr als 20-minütigen Untersuchung unauffällig gewesen.
Ein Toxikologe und Rechtsmediziner sagte allerdings aus, die vom 48-Jährigen angegebene Menge von zehn eingenommenen Tabletten eines Antidepressivums seien bereits eine erhebliche Überdosis. Die Sanitäter hätten bei der Giftnotrufzentrale oder einem Notarzt um eine Einschätzung bitten müssen: „Auch bei zehn Aspirin gehört ein Patient schon in die Klinik.“
Außerdem hätten die Sanitäter nicht davon ausgehen sollen, dass der Mann noch klar bei Verstand gewesen sei und ihn besser gegen seinen Willen in ein Krankenhaus gebracht. Die sichtbaren Symptome könnten bei dem Medikament ganz gegensätzlich ausfallen - mal schläfrig, mal schlaflos. Eine Weiterbehandlung wäre daher auch gegen seinen Willen zwingend geboten gewesen, hatte auch die Staatsanwaltschaft in der Klage ausgeführt.
Der 48-Jährige hatte einen kurzen Abschiedsbrief an seinen damals 13-jährigen Sohn hinterlassen, der seinen Vater tot gefunden hatte. Bei der Obduktion war festgestellt worden, dass der Vater weit mehr als die behaupteten zehn Tabletten genommen hatte.
Der Tod des Mannes sei so gut wie möglich aufzuklären gewesen, um dem Sohn erklären zu können, was passiert sei, sagte der Amtsrichter. In der Einsatzsituation sei die tatsächliche Gefahr für die Sanitäter aber nicht erkennbar gewesen. Am Ende der mehrstündigen Verhandlung hatte auch der Staatsanwalt auf Freispruch plädiert.