Risiko Kopfhörer: Zwei Unfälle an nur einem Tag
Nach dem Radler am Stresemannplatz verunglückte auch eine Fußgängerin.
Düsseldorf. Am Dienstagmittag fuhr ein Radler (29) am Stresemannplatz vor die Bahn und wurde verletzt, er trug Kopfhörer — die WZ berichtete.
Wie die Polizei nun am Mittwoch mitteilte, wurde am selben Tag noch eine weitere Person verletzt: Eine junge Frau lief am Nachmittag am Konrad-Adenauer-Platz gegen eine anhaltende Straßenbahn — es war ihr 21. Geburtstag, den die Leichtverletzte zu einem großen Teil in der Notfallambulanz verbrachte. Auch sie hatte über Kopfhörer Musik gehört und die Bahn „einfach übersehen“.
Diese Unfälle gingen glimpflich aus. Im Februar hingegen landete ein 23-Jähriger nach dem Zusammenstoß mit einer Bahn an der Graf-Adolf-Straße auf der Intensivstation — auch er hatte Musik gehört. Im November kam ein 48-jähriger Fußgänger ums Leben, als er mit Kopfhörern an der Kruppstraße vor eine Bahn lief.
Wie oft Kopfhörer zu Unfällen führen, kann die Polizei nicht beziffern. „Das wird bei der Unfallaufnahme nicht automatisch festgestellt“, erklärt Sprecher Jochen Schütt. Um etwa einzutragen, ob ein Autofahrer den Gurt angelegt hatte, gebe es ein extra Feld, so werde diese Information statistisch auch erfasst — das Tragen von Kopfhörern aber nicht.
Fakt sei aber: „Wir haben immer wieder Unfälle mit schwerwiegenden Folgen, bei denen die eingeschränkte Wahrnehmung wohl eine Rolle gespielt hat.“ Deshalb weist die Polizei auf den Plakaten ihrer aktuellen Radfahrer-Kampagne auf dieses Risiko hin.
Verboten ist der Kopfhörer generell nicht. Schütt verweist aber auf den Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung: Jeder Verkehrsteilnehmer muss sicherstellen, dass seine Wahrnehmung nicht beeinträchtigt ist. „Das gilt für den Radler wie für den Lkw-Fahrer.“ Und eine Studie der TU Dortmund habe belegt, dass Umgebungsgeräusche nicht mehr wahrgenommen werden, wenn sie von Musik direkt am Ohr überlagert werden.
Und das kann ein Unfallopfer teuer zu stehen kommen, erklärt Jens Buchkremer von der Ergo: Im Einzelfall könnte ein Verletzter seinen Anspruch auf Entschädigung verlieren, wenn er wegen Kopfhörern eine Mitschuld am Unfall trug.