Rotlicht-Prozess: Kronzeuge will nichts mehr sagen
Offenbar will Krystian K. sich nicht selbst in die Bredouille bringen. Für den Prozess könnte das ein schnelles Ende bedeuten.
Düsseldorf. Das könnte die Wende im Rotlicht-Prozess um die Bordelle an der Rethelstraße werden: Krystian K., Kronzeuge der Staatsanwaltschaft, kündigte am Freitag an, dass er nichts mehr sagen will. Stattdessen macht er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Dies bedeutet, dass sich der Koch möglicherweise selbst belasten würde, wenn er weitere Angaben macht.
Seit März war der 33-Jährige mehrfach als Zeuge geladen, für seine Vernehmung waren noch etliche Termine vorgesehen. Entscheidende Bedeutung hat Krystian K. für die Staatsanwaltschaft. Seine Angaben sollen beweisen, dass Freier in den Bordellen an der Rethelstraße und an der Worringer Straße systematisch mit Kokain, Medikamenten und Alkohol betäubt wurden, um dann mit Kreditkarten deren Konten abzuräumen.
Zunächst hatte der Koch auch eifrig ausgepackt und erzählte, dass er den Kunden selbst Getränke gebracht habe, in denen sich K.-o.-Tropfen befunden hätten. Außerdem seien Freier betrogen worden, wenn sie zu später Stunde Champagner nachbestellten. Die leeren Flaschen sollen mit Limonade oder Ginger-Ale nachgefüllt worden sein.
Doch auf Nachfragen der Rechtsanwälte verwickelte sich der 33-Jährige, der bereits erheblich vorbestraft ist, in Widersprüche. Vor allem seinen Abschied aus der Rethelstraße hat er offenbar „beschönigt“. Krystian K. ist dort entlassen worden, weil er Betrügereien begangen haben soll.
Dass dem Koch ein Strafverfahren drohen wird, war klar - obwohl er sich als Kronzeuge zur Verfügung stellte. Da wird es auch um den Handel mit Kokain in den Bordellen gehen. Auch dazu möchte Krystian K. offenbar nichts mehr sagen.
Benedikt Pauka, Rechtsanwalt des Hauptangeklagten Thomas M., hatte noch einen ganzen Fragen-Katalog für den 33-Jährigen vorbereitet. Doch für ihn ist klar: „Mein Mandat war an keiner der Taten aktiv beteiligt. Er soll nur das System erfunden haben. Der einzige Beleg dafür war der Kronzeuge. Für Thomas M. besteht kein dringender Tatverdacht mehr.“