Rotlicht: Richter rügt Anwälte

Zwei Abmahnungen wegen „Untätigkeit“. Prozess könnte platzen.

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Kurz bevor der Rotlicht-Prozess vor dem Landgericht ins vierte Jahr geht, könnte das Verfahren ein völlig überraschendes Ende nehmen. Denn der Vorsitzende Richter Markus Fuchs hat zwei Rechtsanwälte wegen „Untätigkeit“ abgemahnt und erklärt, dies sei die letzte Verwarnung. Sollte er die beiden Pflichtverteidiger entlassen, würde der Prozess erst einmal platzen. Das hätte erhebliche Konsequenzen: Die Juristen müssten die gesamten Verfahrenskosten tragen.

Nach der Affäre um Briefe, die der mutmaßliche Drahtzieher Thomas M. aus dem Gefängnis geschmuggelt hatte, wurden die Haftbefehle gegen die anderen zwei verbliebenen Angeklagten wieder in Kraft gesetzt. Da die beiden in der Zelle kein Laptop haben dürfen, bestanden ihre Rechtsanwälte darauf, dass sie vor den Verhandlungstagen Zeit bekommen, um den Prozess mit den Mandanten durchzusprechen. Dazu war Fuchs nicht bereit, zweimal mahnte er die Anwälte darum ab, weil sie angeblich „untätig“ sind.

Beim nächsten Mal könnte Fuchs die Juristen als Pflichtverteidiger entlassen. Dann müsste der Prozess ohne Ergebnis abgebrochen werden. Mit erheblichen Konsequenzen für die Rechtsanwälte. Denn sie müssten die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, die sich inzwischen auf rund zehn Millionen Euro belaufen sollen. Der Prozess müsste dann komplett neu aufgerollt werden.

Vor dem Landgericht soll geklärt werden, ob Freier in den Bordellen an der Rethel- und der Worringer Straße mit Drogen, Medikamenten und Alkohol willenlos gemacht wurden. Dann sollen die Konten der Opfer mit ihren Kreditkarten abgeräumt worden sein.